BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
23.06.2020, Drucksache 22/638
Antrag
der Abgeordneten Hansjörg Schmidt, Dr. Isabella Vértes-Schütter, Cem Berk, Gabi Dobusch, Clarissa Herbst, Regina-Elisabeth Jäck, Jan Koltze, Claudia Loss, Gulfam Malik, Kirsten Martens, Alexander Mohrenberg, Dr. Christel Oldenburg, Arne Platzbecker, Markus Schreiber, Philine Sturzenbecher, Dagmar Wiedemann (SPD) und Fraktion
und
der Abgeordneten Dominik Lorenzen, René Gögge, Lisa Maria Otte, Dennis Paustian-Döscher, Dr. Miriam Putz, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag (GRÜNE) und Fraktion
zu Drs. 22/481
Betr.: Temporäre Nutzung der Hamburger Messehallen durch Projekte der Freizeitbranche und der Kulturszene
Die Hamburger Freizeitunternehmen und die Kunst- und Kulturszene sind durch die für Covid-19 geltenden Einschränkungen stark betroffen. Freizeitunternehmen, wie z. B. Betreiber von Indoorspielplätzen, haben derzeit aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln kaum die Möglichkeit, den Betrieb wiederaufzunehmen, da ihre Flächen stark begrenzt sind. In den Messehallen, die derzeit ohnehin aufgrund der nicht stattfindenden Messen „stillliegen“, stünde hingegen genügend Fläche zur Verfügung, um temporäre Projekte unter Einhaltung aller Anforderungen der jeweils geltenden Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-virus SARS-CoV-2 auf den Weg zu bringen. Auch die Kunst- und Kulturszene könnte von den großräumigen Flächen der Hallen profitieren, um z. B. Messen und Ausstellungen zu realisieren.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. zu prüfen, wie ggfs. während der Zeit, in der Corona-bedingt keine Messen stattfinden, die Hamburger Messehallen temporär für Projekte der Freizeitbranche sowie der Kulturszene zu branchen- bzw. szeneadäquaten Konditionen genutzt werden können, und ob und wie man diese zur Realisierung finanziell unterstützen könnte. Dieses Angebot sollte sich insbesondere an von der Corona-Krise besonders betroffene Projekte richten, die größere Räumlichkeiten für die Umsetzung dieser o. g. Projekte benötigen.
2. der Bürgerschaft bis Ende September 2020 zu berichten.