Medienstaatsvertrag und Rundfunkbeitrag

In den letzten Wochen sollte in den Länderparlamenten über den Medienstaatsvertrag und damit über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgestimmt werden. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten für die kommenden vier Jahre ermittelt und empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2021 um 0,86 Euro auf 18,36 Euro monatlich zu erhöhen.

Nachdem die Beiträge seit 2009 nicht angehoben wurden, sollten damit Mehraufwendungen wie z.B. für Mediatheken, Apps oder Livestreams finanziert werden. Trotz der Beitragserhöhung muss der NDR in den kommenden Jahren rund 300 Millionen Euro einsparen.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat den Medienstaatsvertrag im Kultur- und Medienausschuss beraten und in der Bürgerschaft beschlossen. Alle Parteien bis auf die AfD haben der Beitragserhöhung zugestimmt. Diese Planungen sind jetzt aber alle hinfällig, denn dem Medienstaatsvertrag hätten alle Bundesländer bis zum 31.12.2020 zustimmen müssen. Da die CDU in Sachsen-Anhalt die Beratungen über die Änderung des Medienstaatsvertrags von der Tagesordnung des Landtags genommen hat, muss dieser nun im nächsten Jahr neu ausgehandelt werden. Die Landesrundfunkanstalten der ARD wollen in dieser Sache gemeinsam das Bundesverfassungsgericht anrufen.

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