BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
19.08.2020, Drucksache 22/1120
Antrag
der Abgeordneten Filiz Demirel, Maryam Blumenthal, Sina Aylin Demirhan, Mareike Engels, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Zohra Mojadeddi, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag (GRÜNE) und Fraktion
und
der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion
Betr.: Teilhabe erhöhen – Hamburger Integrationsbeirat stärken und mit den Bezirken verzahnen
Eine erfolgreiche Integrationspolitik setzt auf die Stärkung der Teilhabe aller Menschen, die in Hamburg leben. Das ist eine wichtige Grundlage in einem demokratischen Gemeinwesen. Für eine offene und demokratische Stadt wie Hamburg gilt dies im besonderen Maße. Es ist die Aufgabe von Politik und Verwaltung, hierfür gute Voraussetzungen zu schaffen.
Der Ansatz, Integration durch Stärkung von Partizipation zu fördern, stellt einen wichtigen Schwerpunkt der Hamburger Integrationspolitik dar. Davon zeugt das Hamburger Integrationskonzept (Drs. 21/10281), unter anderem mit den Handlungsfeldern „Einbürgerung und politische Mitgestaltung“ und „Demokratie und Teilhabe stärken“.
Einen weiteren Ansatzpunkt der teilhabeorientierten Integrationspolitik in Hamburg bildet der Hamburger Integrationsbeirat. Zur 21. Legislaturperiode wurde er weiterentwickelt, um seine Rolle als Vertretungsorgan der migrantischen Communities zu stärken. Dabei wurden auch Empfehlungen ehemaliger Beiratsmitglieder vorheriger Legislaturperioden berücksichtigt. Im Ergebnis gehörten ihm ab 2015 erstmalig ausschließlich gewählte Mitglieder mit Migrationshintergrund an, die von Migrantenorganisationen gewählt wurden. Der Hamburger Integrationsbeirat bestand in der 21. Legislaturperiode aus 31 gewählten Mitgliedern.
Der Integrationsbeirat bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Hamburgerinnen und Hamburgern mit Migrationshintergrund, der Politik und der Verwaltung. Als zivilgesellschaftliches Gremium bildet er ein Forum für die Partizipation in gesellschafts- und integrationspolitischen Fragen. Darüber hinaus liefert er als Beratungsorgan wichtige Impulse für die Gestaltung der Hamburger Integrationspolitik. Der Hamburger Integrationsbeirat hat sich immer wieder mit wichtigen Politikfeldern auseinandergesetzt und sie aus dem Blickwinkel des Zusammenlebens von Menschen aus verschiedenen Regionen der Welt in Hamburg thematisiert. Dazu gehörten zuletzt eine intensive Befassung mit der Weiterentwicklung des Hamburger Integrationskonzeptes, Fragen der Inklusion von Menschen mit Behinderung und der Stadtentwicklung. Der Senat hat zuletzt im Januar 2020 mit Drs. 21/19542 über die Arbeit des Integrationsbeirats in der zweiten Hälfte der 21. Wahlperiode berichtet. Die Bilanz der Arbeit des Integrationsbeirats der vergangenen Legislaturperiode (Drs. 21/19584) zeigt allerdings auch, dass Struktur und Arbeitsweise des Beirats noch Verbesserungspotential aufweisen.
In der 22. Legislaturperiode soll der Hamburger Integrationsbeirat deshalb „(…) gestärkt werden und unabhängiger agieren können. Konkret soll eine stärkere Verknüpfung des Integrationsbeirats mit der Bezirks- und Landesebene realisiert werden.“ Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sollen geprüft werden. In den Hamburger Bezirken gibt es unterschiedliche Strukturen zur Beteiligung von Migrantenselbstorganisationen und Berücksichtigung von integrationspolitischen Aspekten. Mit gezielten Reformen soll gewährleistet werden, dass die Arbeitsfähigkeit des Gremiums in den kommenden Jahren gestärkt wird.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. bei der Neuaufstellung des Integrationsbeirats für die 22. Wahlperiode darauf zu achten, dass eine stärkere Verzahnung zwischen Landes- und Bezirksebene verwirklicht werden kann und das Gremium in seiner Unabhängigkeit und öffentlichen Wahrnehmbarkeit gestärkt wird,
2. bei der Neuaufstellung des Integrationsbeirats die Erfahrungen und Wünsche des Beirats aus der 21. Wahlperiode zu berücksichtigen,
3. zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen den Mitgliedern des Beirats eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ermöglicht werden kann,
4. zu prüfen, ob und wie die rechtlichen Voraussetzungen für die Arbeit des Integrationsbeirats weiterentwickelt werden können oder müssen,
5. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2020 über das Ergebnis seiner Bemühungen zu berichten.