Antrag zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

Istanbul-Konvention endlich vollständig umsetzen

Seit 2011 wurde die Istanbul-Konvention von 45 Staaten unterschrieben und von 34 ratifiziert – darunter auch von Deutschland. Das Übereinkommen des Europarats gilt als wichtiger Meilenstein zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Statistisch gesehen wird in Deutschland an jedem dritten Tag eine Frau durch den Partner oder Expartner ermordet. Frauen werden meist wegen eines hierarchisch verstandenen Verhältnisses der Geschlechter umgebracht. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen sowie alle Formen von häuslicher Gewalt zu bekämpfen. Darunter fällt laut Abkommen nicht nur physische Gewalt, sondern auch Nachstellung, Zwangsheirat oder sexuelle Belästigung.

Eine Gesellschaft, die sich für Gleichstellung, Freiheit und Selbstbestimmung der Frau einsetzt, engagiert sich auch gegen Gewalt. Dies tun auch wir als Rot/Grüne-Regierungskoalition mit einem Antrag in der Bürgerschaft.

Für ein vollumfängliches Gelingen gibt es noch einiges zu tun. Die Rot/Grünen-Regierungsfraktionen haben daher einen Antrag eingereicht, in dem es um die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention geht und darum, die Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen fortzuschreiben.

Dies soll unter breiter Beteiligung der Fachöffentlichkeit erfolgen. Themen wie Gewalt im digitalen Raum und die verbesserte Koordination der Akteure sollen stärker aufgegriffen werden.

Dabei soll die Situation von Frauen in Familien mit Migrationshintergrund besonders berücksichtigt werden.

Der Austritt der Türkei aus dem Abkommen und die damit verbundenen Proteste von Frauen im ganzen Land zeigen die Aktualität des Themas. In der Türkei wurden im letzten Jahr über 300 Frauen Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt.

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