Schuldnerberatung ausbauen und durch ein Ausbildungsprogramm stärken

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

26.01.2021, Drucksache 22/2991

Antrag

der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion

und

der Abgeordneten Filiz Demirel, Maryam Blumenthal, Mareike Engels, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Linus Jünemann, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

zu Drs. 22/2773

Betr.: Schuldnerberatung ausbauen und durch ein Ausbildungsprogramm stärken

Im Rahmen der Corona-Pandemie wächst der Bedarf an Schuldnerberatung. Die
zuständige Hamburger Sozialbehörde hat bereits zugesagt, die Kapazitäten der geförderten Schuldnerberatungsstellen für Menschen im SGB II Bezug (kommunale Leistung nach § 16 a SGB II) aufzustocken. Diese Bemühungen sollen noch einmal gezielt verstärkt werden, um die personelle und finanzielle Lage der Beratungsstellen nachhaltig zu verbessern. Mit einem gezielten Ausbildungsprogramm für Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater in den anerkannten Schuldnerberatungsstellen Hamburgs sollen neue Fachkräfte gewonnen werden, die die qualitativ hochwertige Arbeit der Beratungsstellen verstärken und eine Ausweitung der Kapazitäten ermöglichen.

Angesichts des steigenden Bedarfs nach einer Schuldnerberatung auch bei Menschen, die keine Leistungen nach dem SGB II oder XII beziehen und deren Einkommen über der Einkommensgrenze liegt, die zu einer kostenfreien Beratung berechtigt, soll auch hier eine Unterstützung erfolgen. Mit Hilfe eines Zuschusses in Form eines Gutscheins für die Kosten der Schuldnerberatung bei den anerkannten Schuldnerberatungsstellen können gezielt Notsituationen gelindert werden. Eine bürokratiearme Ausgabe der Gutscheine und die verwaltungsökonomische Abrechnung ist sicherzustellen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
1. die Kosten für einen bedarfsgerechten Ausbau der geförderten Schuldnerberatung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bereitzustellen,
2. ein Ausbildungsprogramm für Fachkräfte in der Schuldnerberatung zusammen mit den anerkannten Beratungsstellen zu etablieren,
3. Gutscheine zur Linderung von Notsituationen bereitzustellen,
4. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2021 zu berichten.

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