Frauen werden in Deutschland häufig für die gleiche Arbeit immer noch schlechter bezahlt als Männer. An die Ungerechtigkeit dieser Geschlechterlohnlücke, der sogenannten Gender Pay Gap, erinnert jährlich der Aktionstag „Equal Pay Day“. Dies ist der Tag des Jahres, bis zu dem viele Frauen arbeiten müssen, um ein Jahreseinkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres erwirtschaftet hatten. Nach aktuellen Berechnungen ist dies in Deutschland der 10. März. Der Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen liegt in Deutschland derzeit bei 19 Prozent und für Hamburg sogar bei 21 Prozent pro Arbeitsstunde. Damit liegt Deutschland in der Europäischen Union hier auf dem drittletzten Platz.
Eine der Ursachen für die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern ist die fehlende Gehaltstransparenz. Um dieses Problem zu lösen, hat der Bundesgesetzgeber 2017 das Entgelttransparenzgesetz erlassen.Kern des Gesetzes ist das Verbot jeglicher Entgeltbenachteiligung aufgrund des Geschlechts sowie der individuelle Anspruch auf Auskunft darüber, welches Entgelt andere Beschäftigte für die gleiche oder gleichwertige Tätigkeit erhalten. Leider scheint dieses Gesetz in der Praxis nicht zu greifen.
Daher hat unsere Fraktion zusammen mit unserem Koalitionspartner den diesjährigen „Equal Pay Day“ zum Anlass genommen, einen Antrag in der Bürgerschaft zu beschließen, der darauf ausgerichtet ist, das Entgelttransparenzgesetz auf Bundesebene nachzuschärfen. In den öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den auch hier vorhandenen Lohnunterschied von Frauen gegenüber Männern aufzuheben.
Auf Bundesebene soll sich der Senat dafür einsetzen, dass Auskunftsansprüche nach dem Entgelttransparenzgesetz auch im Wege einer Verbandsklage über die Gewerkschaften geltend gemacht werden können, um Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Weiter soll die Qualität der Auskunftspflicht bei Betrieben mit 200 Beschäftigten deutlich verbessert werden und der aktuelle Schwellenwert von 500 Beschäftigten für betriebliche Prüfverfahren soll deutlich abgesenkt werden. Die Europäische Kommission fordert z.B., dass Unternehmen ab 250 Beschäftigten jährlich über die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen berichten müssen. Dies fordern wir in unserem Antrag auch für die Bundesebene.
Es ist inakzeptabel, dass Frauen im Jahr 2021 bei gleicher Tätigkeit zweieinhalb Monate umsonst arbeiten müssen, um genauso viel zu verdienen wie Männer. Daher werden wir uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass eine diskriminierungsfreie Bezahlung in jedem Beruf Realität wird.