Das Unterbringungsangebot (Hostel) und Beratung für von Obdachlosigkeit bedrohte Prostituierte fortführen

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

07.04.2021, Drucksache 22/3883

Antrag

der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Annkathrin Kammeyer, Iftikhar Malik, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Jan Koltze, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion

und

der Abgeordneten Mareike Engels, Maryam Blumenthal, Filiz Demirel, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Sina Imhof, Linus Jünemann, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Ulrike Sparr, Yusuf Uzundag, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

Betr.: Das Unterbringungsangebot (Hostel) und Beratung für von Obdachlosigkeit bedrohte Prostituierte fortführen

Die Corona-Pandemie und die mit ihr verbundenen Einschränkungen haben das Leben von Menschen, die der Prostitution nachgehen, stark geändert. Nicht nur, aber vor allem, Frauen waren und sind massiv betroffen und dies umso mehr, je weniger selbstbestimmt und eigenständig sie dieser Tätigkeit nachgegangen sind. Streckenweise ist es dazu gekommen, dass Frauen, die zuvor in dem Gewerbe gearbeitet haben, von ihren Zuhältern schlicht vor die Tür gesetzt und damit in die Wohnungs- und manchmal auch Obdachlosigkeit entlassen wurden. Da nach wie vor häufig keine Anmeldung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erfolgt war, sind die Betroffenen in einer sehr schwierigen Lage. Auf diese Notlage hat die Stadt Hamburg mit der Anmietung eines Hostels reagiert, um den betroffenen Frauen zunächst eine Wohnmöglichkeit anzubieten. Dieses Angebot wurde mit einer Perspektivklärung seitens der Fachberatungsstelle Prostitution der Diakonie, Ragazza e.V. und dem BASIS-Projekt (basis & woge) verbunden, die auch Wege aus der Prostitution aufzeigen, Leistungsansprüche klären und die Anbindung an weitergehende Hilfesysteme sicherstellen soll (insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Arbeitsmarkt).
Das Projekt ist gut angenommen und positiv bewertet worden. Es dient der Stabilisierung der Lebenssituation der Sexarbeiter*innen. Der Aspekt der Perspektivklärung soll dabei in Zukunft stärker im Fokus stehen. Es soll deshalb möglichst unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus einem Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für Ausstiegshilfen auch im Anschluss an die unmittelbare Notsituation der Pandemie in angepasster Form fortgesetzt werden. Hierfür wären ggf. Kofinanzierungsmittel erforderlich. Dies ist seitens des Bundes noch nicht abschließend geklärt. Das Projekt ist somit sowohl eine gute Nothilfe für die betroffenen Frauen als auch ein erfolgreiches Projekt zur Förderung des Umstiegs aus der Prostitution. Die Behörde hat die beteiligten Träger dabei unterstützt, einen entsprechenden Antrag beim Bundesministerium zu stellen. Die Frist war Ende Februar und in einigen Wochen gibt es hoffentlich eine Förderzusage.
In der Zwischenzeit soll der weitere Betrieb des Hostel-Projektes solange gewährleistet werden, wie die pandemische Situation es erfordert. Dies scheint geboten, denn die Corona-Pandemie und die dadurch verschärfte prekäre Situation von Sexarbeiter*innen wird sicherlich noch einige Zeit anhalten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
1. sich für die Fortführung des Unterbringungsprojektes, auch nach der Pandemie, mit begleitender sozialer Beratung für Prostituierte einzusetzen und den Trägern weiterhin beratend zur Seite zu stehen;
2. im Einzelplan 4 im Aufgabenbereich 255 Arbeit und Integration, Produktgruppe 255.03 Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft die Ermächtigung Kosten für Transferleistungen so zu nutzen, dass ausreichend Mittel für eine eventuell erforderliche Kofinanzierung zur Verfügung stehen, um die Unterbringung und Beratung von Prostituierten, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, unter Nutzung von Bundesmitteln fortführen zu können;
3. in der Zwischenzeit den weiteren Betrieb des Projektes zu gewährleisten, solange die pandemische Situation es erfordert;
4. der Bürgerschaft über die Ergebnisse der Auswertung der ersten Phase und die Perspektive der Fortführung des Projekts bis Ende des 3. Quartals 2021 zu berichten.

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