Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Finanzierung von 150 zusätzlichen § 16i Stellen für Hamburg

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

20.05.2021, Drucksache 22/4440

Antrag

der Abgeordneten Filiz Demirel, Dennis Paustian-Döscher, Mareike Engels, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Linus Jünemann, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory, Eva Botzenhart, René Gögge, Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Jan Koltze, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion

Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022

Einzelplan 4

Betr.: Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Finanzierung von 150 zusätzlichen § 16i-Stellen für Hamburg

Mit dem Teilhabechancengesetz wurden auf Bundesebene verschiedene Instrumente geschaffen, von denen insbesondere langzeitarbeitslose Menschen profitieren sollen. Das Geld fließt in Lohnkostenzuschüsse, Qualifizierungsmaßnahmen und das sogenannte Coaching, eine beschäftigungsbegleitende Betreuung der vormals Arbeitslosen.
Die Betreuer*innen, die die ehemals Langzeitarbeitslosen auf ihrem Weg begleiten, tragen viel zum Erfolg der neuen Fördermöglichkeiten bei. Menschen, die über mehrere Jahre vom Arbeitsprozess ausgeschlossen waren, brauchen bei der Eingliederung in Arbeitsabläufe und soziale Strukturen eine andere und intensivere Begleitung als ansonsten üblich. Dieser Aufwand für Arbeitgeber*innen wird durch die Lohnkostenförderung allein aber nicht gedeckt.
Durch die Corona-Pandemie spitzt sich zudem die Situation auf dem Arbeitsmarkt weiter zu, weshalb der Wiedereinstieg für Langzeitarbeitslose zusätzlich erschwert wird. Gleichzeitig fallen ohnehin schon sozial schwache Quartiere weiter zurück und bedürfen in der Rezession der Stärkung der gemeinnützigen Infrastruktur. Daher dürfen die Erfolge bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit aus den vergangenen Jahren durch die Corona-Pandemie nicht gefährdet werden.
Die Stadt Hamburg bietet bereits für Menschen, die langzeitarbeitslos sind und absehbar keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, nach § 16 i SGB II einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt, der eine verlässliche Perspektive eröffnet und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowohl in der freien Wirtschaft, in öffentlichen Unternehmen wie auch in gemeinwohlorientierten Quartiersprojekten ermöglicht.
Neben Plätzen in der Wirtschaft und in öffentlichen Unternehmen soll mit den zusätzlichen Stellen verstärkt ein Fokus auf gemeinwohlorientierte Quartiersprojekte gelegt werden, um diese auch zu einem Platz für nach § 16 i SGB II geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse machen zu können. Statt Arbeitslosigkeit zu verfestigen sollen so Teilhabechancen geschaffen und die soziale und ökologische Infrastruktur in den Quartieren der Stadt gestärkt werden.
Die rot-grüne Koalition in Hamburg hat im Koalitionsvertrag festgelegt, unter anderem die Zahl der geförderten Arbeitsplätze nach §16i SGB II in gemeinnützigen Teilhabe- und Beschäftigungsprojekten zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Infrastruktur zu verdreifachen. Daher sollen im ersten Schritt 150 zusätzliche geförderte Arbeitsplätze nach §16i SGB II in Projekten zur gemeinwohlorientierte Quartiersarbeit und zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Infrastruktur, vor allem in benachteiligten Stadtteilen, ermöglicht und für die auskömmliche Finanzierung gesorgt werden.
Zusätzlich appellieren die Stadt und das Jobcenter aber an die freie Wirtschaft und öffentliche Unternehmen, auch in Zeiten der Corona-Pandemie von den Maßnahmen Gebrauch zu machen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
spätestens zum 01.01.2022 150 zusätzliche geförderte Arbeitsplätze nach § 16 i SGB II in Projekten zur gemeinwohlorientierten Quartiersarbeit und zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Infrastruktur – vor allem in benachteiligten Stadtteilen – einzurichten und die bei Bedarf erforderlichen Regiekosten im Einzelplan 4, innerhalb der Produktgruppe 255.02, im Haushalt sicherzustellen.

Veröffentlicht in Antrag, Antrag-Soziales, Bürgerschaft und verschlagwortet mit .