Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Kostendeckung Sprachkurse

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

20.05.2021, Drucksache 22/4439

Antrag

der Abgeordneten Filiz Demirel, Dennis Paustian-Döscher, Mareike Engels, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Linus Jünemann, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory, Eva Botzenhart, René Gögge, Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion

Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022

Einzelplan 4; 9.2

Betr.: Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Kostendeckung Sprachkurse

Zentrale Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist eine gemeinsame Sprache. Die Integrationschancen der neu in Hamburg angekommenen Menschen hängen daher in hohem Maße davon ab, ob ihnen ein schneller Zugang zu Sprachkursen ermöglicht werden kann. Sprachkurse sind zum einen die zentrale Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, zum anderen sind sie auch Orte des Austauschs und Kennenlernens. Wird dieses Angebot nicht schnell und hürdenfrei für die neu in Hamburg Angekommenen bereitgestellt, führt dies zu Integrationsbarrieren. Dadurch entstehen lang wirkende Blockaden und Frust wird erzeugt – unter den Geflüchteten wie auch in der aufnehmenden Gesellschaft.
Deshalb muss auch in den kommenden Jahren alles darangesetzt werden, gleiche Chancen und Teilhabe für alle Hamburger*innen zu ermöglichen und sicherzustellen. Bereits seit vielen Jahren ergänzt Hamburg die Sprachförderung des Bundes mit eigenen landesfinanzierten Angeboten, die künftig auch die Erfahrungen aus der Corona-Zeit berücksichtigen werden – z. B. durch die zunehmende Bereitstellung von Online-Angeboten oder zusätzliche Tutorien.
Die jährlichen Kosten für Sprachkurse sind abhängig von der Anzahl der ankommenden Geflüchteten. Sollten die im Haushalt geplanten Mittel (871.000 Euro in 2021 und 1.307.000 Euro in 2022) für die ergänzende Sprachförderung (z. B. „Landesprogramm Deutschkurse für Flüchtlinge“, Gesprächsgruppen) nicht auskömmlich sein, müssen diese Mehrkosten in jedem Fall gedeckt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
die Mehrkosten wie in den Vorjahren als flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe über den Einzelplan 9.2 zu decken, sollten die im Haushalt geplanten Mittel für die ergänzende Sprachförderung nicht auskömmlich sein.

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