Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Mehrbedarfe der KurzFilm Agentur (KFA) e. V. – Gehaltsanpassungen ermöglichen

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

20.05.2021, Drucksache 22/4436

Antrag

der Abgeordneten René Gögge, Dennis Paustian-Döscher, Maryam Blumenthal, Miriam Block, Sina Aylin Demirhan, Farid Müller, Ivy May Müller, Peter Zamory, Eva Botzenhart, Mareike Engels, Michael Gwosdz, Linus Jünemann, Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Dr. Isabella Vértes-Schütter, Hansjörg Schmidt, Cem Berk, Gabi Dobusch, Regina-Elisabeth Jäck, Claudia Loss, Kirsten Martens,
Dr. Christel Oldenburg, Dagmar Wiedemann (SPD) und Fraktion

Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022

Einzelplan 3.3

Betr.: Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Mehrbedarfe der Kurzfilm Agentur (KFA) e.V. – Gehaltsanpassungen ermöglichen

Im Jahr 1992 ging die KurzFilm Agentur Hamburg (KFA) e. V. aus dem damaligen NoBudget Kurzfilmfestival – seit 1993 Kurzfilm Festival Hamburg – hervor. Kernaufgabe der KFA ist es, die Verbreitung der eigenständigen Kunstform „Kurzfilm“ und ihre öffentliche Wahrnehmung zu fördern. Der Kurzfilm ist ein Genre mit enormer künstlerischer Bandbreite und Bedeutung. Die relativ niedrigen Herstellungskosten und das verringerte wirtschaftliche Risiko machen den Kurzfilm besonders für junge Filmschaffende zum Experimentierfeld, zum Beispiel für die Erprobung neuer Techniken. Zahlreiche erfolgreiche Langfilmregisseur*innen haben mit Kurzfilmen begonnen. Neben den überschaubaren Produktionskosten macht die Möglichkeit, zur persönlichen künstlerischen Handschrift zu finden, den Kurzfilm zu einem wertvollen Genre. Die KFA hat sich in Hamburg über Jahre als professionelle Ansprechpartnerin für Filmschaffende etabliert und ist für die Kurzfilm-Szene nicht mehr wegzudenken.
Die zentralen Arbeitsschwerpunkte der KFA sind der Kurzfilm Verleih für Kinos und andere Abspielorte, der Kurzfilm Vertrieb mit internationalem Rechtehandel sowie das Kurzfilm Festival Hamburg, das Mo&Friese KinderKurzFilmFestival und die Kurzfilm Schule für praktisch-künstlerische Filmarbeit an Schulen. Daneben führt die KFA zahlreiche weitere Projekte durch und bietet einen Kurzfilm Vimeo Shop für private Nutzer*innen an.
Auch die kuratorische Arbeit und Beratung für Filmfestivals sowie für Institutionen (beispielsweise die Kulturstiftung des Bundes) und Privatfirmen im In- und Ausland sind Aufgabe der KFA. Sie betreibt Filmrecherche, beschafft Vorführkopien und steht als Kooperationspartnerin für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung. Dazu werden die langjährigen Erfahrungen der Mitarbeiter*innen, ihre hervorragenden Kontakte in der Branche ebenso wie das KFA-eigene, umfangreiche und stetig erweiterte Kurzfilm Archiv und die Kurzfilm-Datenbank genutzt.

Das Aufgabenfeld der KFA ist vielfältig: Sie ist wichtiger Knotenpunkt und Akteurin des internationalen kurzfilmrelevanten Netzwerks, beispielsweise als Gründungsmitglied der AG Kurzfilm-Bundesverband Deutscher Kurzfilm im Jahr 2002, in der sie seitdem im Vorstand des Verbands aktiv ist. Seit 2004 präsentieren KFA und AG Kurzfilm zusammen mit dem Goethe Institut Lyon und German Films im Rahmen des französischen „Festival du Court Métrage Clermont-Ferrand“ aktuelle deutsche Kurzfilmproduktionen in der „Soirée Allemande“. In ihrer Eigenschaft als AG-Kurzfilm-Vorstandsmitglied ist die Geschäftsführung der KFA seit 2003 stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA). Ebenso ist die Geschäftsführung der KFA Gründungs- und Vorstandsmitglied im europäischen Verband der Kurzfilmverleiher und -vertriebe, dem „Short Circuit“. In diesen Funktionen nimmt die KFA Einfluss auf die Filmpolitik und ist eine der wichtigsten Institutionen dieser Art in Deutschland.
Die KFA kooperiert regelmäßig mit den nationalen Kinoverbänden “AG Kino/Gilde” und “Bundesverband kommunale Filmarbeit”. Mit „Europa Cinemas“ – einer Vereinigung europäischer Kinos, deren Programmschwerpunkte die Präsentation europäischer Filmkunst bilden – stehen Vertreter*innen des Kurzfilm Verleihs der KFA als Expert*innen für die Präsentation von Kurzfilmen im Kino im Dialog.
Die KFA informiert und berät bei allen Fragen rund um den Kurzfilm über die Verbindungsstelle für Kurzfilme. Hier können unter anderem Informationen zu Produktionsförderungen, Auswertungs- und Vertriebsmöglichkeiten sowie zu rechtlichen Fragen eingeholt werden. Professionelle, kostenpflichtige Drehbuchbeurteilungen durch qualifizierte Lektor*innen und Dramaturg*innen werden ebenfalls von der KFA angeboten.
Die KFA steht als Kooperationspartnerin für Planung, Organisation und Durchführung von kulturellen Events im In- und Ausland zur Verfügung. Sie berät und unterstützt bei der Zusammenstellung von Kurzfilmprogrammen ebenso wie bei ihrer technischen Realisierung.
In der ehemaligen Viktoria-Kaserne in Altona betreibt die KFA zusammen mit der fux eG und weiteren Genoss*innen die „fux Lichtspiele“, in denen ein regelmäßiges Programm sowie begleitende Veranstaltungen zu Festivals angeboten werden.
Die Arbeit der KFA ist kompetent, umfassend und für den Hamburger sowie den (inter)nationalen Kurzfilmbereich essentiell. Da das Kurzfilm Festival selbst keine festen Angestellten hat, läuft die komplette Betreuung über die KFA. Die Mitarbeiter*innen der KFA setzen auch hierfür ihre langjährigen, fundierten Erfahrungen bei der Arbeit mit Kurzfilmen sowie ihre ausgezeichneten Branchen- und Netzwerkkenntnisse ein, was sich aber nicht in der Bezahlung widerspiegelt. Derzeit sind die 13 Vollzeitstellen der KFA aufgeteilt auf 18 Voll- und Teilzeitstellen und werden entsprechend niedrig vergütet.
Seit über 20 Jahren konnte die KFA keine signifikanten Gehaltsanpassungen mehr vornehmen, was dazu führt, dass hochqualifiziertes Personal nicht gehalten werden kann und die Arbeitsfähigkeit der KFA auf Dauer gefährdet wird. Daher möchte die rot-grüne Regierungskoalition die KFA bei den finanziellen Mehrbedarfen bei dringend notwendigen Gehaltsanpassungen zur Sicherung der Arbeitsplätze unterstützen. Im Haushaltsplan der Behörde für Kultur und Medien (EP 3.3) sollen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 jeweils 245.000 Euro zweckgebunden bereitgestellt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,
im Einzelplan 3.3, Aufgabenbereich 251 Kultur, Produktgruppe 251.02 „Künste, kult. Leben, Kreativwirtschaft“, Kontenbereich Kosten aus Transferleistungen, Produkt „Film und Foto“ Ermächtigungen in Höhe von 245.000 Euro jeweils für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zweckgebunden für Zuwendungen an die KurzFilm Agentur e. V. für Mehrbedarfe bei Gehaltsanpassungen bereitzustellen.

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