Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Stärkung der Stadtteilkultur – Erhöhung der Rahmenzuweisung für Personalkosten

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

20.05.2021, Drucksache 22/4395

Antrag

der Abgeordneten Dr. Isabella Vértes-Schütter, Cem Berk, Gabi Dobusch, Regina-Elisabeth Jäck, Claudia Loss, Kirsten Martens, Dr. Christel Oldenburg, Hansjörg Schmidt, Dagmar Wiedemann (SPD) und Fraktion

und

der Abgeordneten René Gögge, Dennis Paustian-Döscher, Maryam Blumenthal, Miriam Block, Sina Aylin Demirhan, Farid Müller, Ivy May Müller, Peter Zamory, Eva Botzenhart, Mareike Engels, Michael Gwosdz, Linus Jünemann, Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion

Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022

Einzelplan 3.3

Betr.: Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Stärkung der Stadtteilkultur – Erhöhung der Rahmenzuweisung für Personalkosten

Die zahlreichen Einrichtungen, Projekte und Initiativen der Hamburger Stadtteilkultur erfüllen vielseitige Funktionen in unserer Gesellschaft und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die internationale Stadtgesellschaft. Die Zukunftsfähigkeit und den Zusammenhalt unserer demokratischen Gesellschaft gestaltet auch die Stadtteilkultur mit. Gerade in benachteiligten Stadtteilen leisten Stadtteilkulturzentren Basisarbeit in der kulturellen Grundversorgung und stärken den Austausch sowie den Zusammenhalt im Quartier.

Die Förderung und Unterstützung der Stadtteilkulturszene ist ein wesentliches Anliegen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen. Einrichtungen sowie Akteurinnen und Akteure, die vor Ort in den Hamburger Stadtteilen kulturelle Teilhabe ermöglichen, Bildung bieten und die Vielfalt fördern, müssen weiter unterstützt und gestärkt werden.

Die bedeutenden Leistungen der Stadtteilkultureinrichtungen finden Anerkennung im vom Senat vorgelegten Haushaltsplan-Entwurf (Einzelplan 3.3), der eine Erhöhung der Rahmenzuweisung von 100.000 Euro in den Jahren 2021 und 2022 vorsieht. Um die wertvolle Arbeit der Stadtteilkultur sicherzustellen, muss auch die wirtschaftliche Situation der in den Einrichtungen und Institutionen arbeitenden Menschen bedacht und verbessert werden. Die Regierungsfraktionen setzen sich dafür ein, dass die Erhöhung der Rahmenzuweisung ausschließlich für die laufenden Personalkosten verwendet wird, um so einen Einstieg in eine Verbesserung der Entlohnungsstruktur zu ermöglichen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
die im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 (Einzelplan 3.3, Aufgabenbereich 251 Kultur und Staatsarchiv, Produktgruppe 251.12 „Bezirkliche Zuweisung BKM“, Kontenbereich Kosten aus Transferleistungen) vorgesehene Erhöhung der Rahmenzuweisung für die Stadtteilkultur in Höhe von jeweils 100.000 Euro in 2021 und 2022 ausschließlich für die Personalkosten der in den Institutionen und Einrichtungen der Stadtteilkultur Angestellten vorzusehen und der Bürgerschaft zum 31.03.2022 darüber zu berichten.

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