Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Wohnungsbau für besonders benachteiligte Gruppen durch die Gewährung von Sicherheitsleistungen voranbringen

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

20.05.2021, Drucksache 22/4396

Antrag

der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion

und

der Abgeordneten Mareike Engels, Dennis Paustian-Döscher, Filiz Demirel, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Linus Jünemann, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory, Eva Botzenhart, René Gögge, Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion

Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022

Einzelplan 4

Betr.: Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Wohnungsbau für besonders benachteiligte Gruppen durch die Gewährung von Sicherheitsleistungen voranbringen

Bereits in den vergangenen Jahren hat der Senat Sicherheitsleistungen zur Verfügung gestellt, um Wohnungsbau für besondere Zielgruppen, wie z. B. Menschen mit Behinderung oder besonderen Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt zu erleichtern. Hierdurch konnten bereits verschiede Bauprojekte realisiert werden. Im Entwurf des Senates für einen Haushaltsbeschluss der Hamburgischen Bürgerschaft für die Jahre 2021 und 2022 heißt es in Artikel 5, Nr. 7:
„Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Absicherung nachrangiger Darlehen für die Vor- oder Zwischenfinanzierung bei genossenschaftlichen oder genossenschaftsähnlichen Projekten zur Versorgung besonders benachteiligter Gruppen mit Wohnraum im Haushaltsjahr 2021 und im Haushaltsjahr 2022 jeweils bis zur Höhe von 10 Mio. Euro zu übernehmen.“
Die genannten Sicherheitsleistungen sollen erbracht und der Bürgerschaft über die Inanspruchnahme und die Art der auf diese Weise geförderten Bauvorhaben berichtet werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
zum Ende des dritten Quartals 2022 über die Inanspruchnahme von Sicherheitsleistungen nach Artikel 5 Nr. 7 des Haushaltsbeschlusses 2021 und 2022 zu berichten und dabei darzulegen, welche besonders benachteiligte Gruppen in welchem Umfang von dieser Maßnahme profitieren konnten oder profitieren werden.

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