Sanierungsfonds Hamburg: Planungsmittel für die Sanierung und barrierefreie Modernisierung des Allee Theaters

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

20.05.2021, Drucksache 22/4438

Antrag

der Abgeordneten René Gögge, Dennis Paustian-Döscher, Filiz Demirel, Mareike Engels, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Linus Jünemann, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory, Eva Botzenhart, Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Dr. Isabella Vértes-Schütter, Kazim Abaci, Ksenija Bekeris, Cem Berk, Ole Thorben Buschhüter, Gabi Dobusch, Regina-Elisabeth Jäck, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Jan Koltze, Claudia Loss, Kirsten Martens, Dr. Christel Oldenburg, Milan Pein, Dr. Mathias Petersen, Hansjörg Schmidt, Frank Schmitt, Philine Sturzenbecher, Juliane Timmermann,
Dagmar Wiedemann (SPD) und Fraktion

Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022

Einzelplan 3.3

Betr.: Sanierungsfonds Hamburg: Planungsmittel für die Sanierung und barrierefreie Modernisierung des Allee Theaters

Das Allee Theater vereint unter seinem Dach das „Theater für Kinder“ (gegründet 1968 als erstes privates Kindertheater Deutschlands) sowie die „Hamburger Kammeroper“ (gegründet 1996).
Durch jahrzehntelange intensive Nutzung befinden sich der Zuschauer*innenraum insgesamt und besonders der Fußboden in einem desolaten Zustand. Auch der über ein Hub-Podium betriebene Orchestergraben, der seit über 25 Jahren im Einsatz ist und bereits gebraucht erworben wurde, ist technisch völlig veraltet, neigt zu Defekten und entspricht nicht den Anforderungen des Arbeitsschutzes. Ein Umbau mit neuer Bühnen-Maschinerie ist dringend angezeigt. Für den theatereigenen „Steinway“-Flügel steht kein passender Lagerort zu Verfügung, wodurch bereits Schäden am Instrument entstanden sind. Die Barrierefreiheit des Allee Theaters entspricht weder den Bedürfnissen des Publikums noch den gängigen Standards. So sind die zahlreichen Treppen zum Zuschauer*innenraum derzeit nur mit Hilfe des Theaterpersonals zu bewältigen. Abhilfe würden hier Rollstuhl-Lifte schaffen.
Eine barrierefreie Toilette ist ebenfalls nicht vorhanden. Rollstuhlfahrer*innen können die sanitären Einrichtungen nicht benutzen. Generell befinden sich die Zuschauer*innentoiletten nicht in einem zeitgemäßen Zustand. Entsprechende Maßnahmen müssen in Angriff genommen werden.
Als Privattheater wird das Allee Theater durch die Behörde für Kultur und Medien gefördert. Einen Großteil seines Jahresumsatzes erwirtschaftet das Theater aber aus dem Kartenverkauf beider Sparten. Die gute Auslastung und die Einnahmesituation sowohl der „Hamburger Kammeroper“ als auch des „Theaters für Kinder“ in den letzten beiden Jahren wurde durch die Corona-Pandemie unterbrochen, sodass seit März 2020 kaum eigene Einnahmen generiert werden konnten. Eigenmittel stehen für die notwendigen Renovierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung.
Im Jahr 2021 wird die „Hamburger Kammeroper“ ihr 25-jähriges Jubiläum feiern. Aus diesem Anlass möchte die Hamburgische Bürgerschaft das Allee Theater bei den erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung und barrierefreien Modernisierung aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 unterstützen, um den Spielbetrieb zu erleichtern und den Vereinbarungen im Landesaktionsplan zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung im kulturellen Bereich zu entsprechen. Um die konkreten Kosten für die notwendigen Maßnahmen zu ermitteln, sollen im ersten Schritt Planungsmittel von bis zu 138.000 Euro bereitgestellt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
1. im Haushaltsjahr 2021 der Behörde für Kultur und Medien zur Ermittlung der Planungskosten (Grundlagenermittlung bis Bauüberwachung) für notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des „Allee Theaters“ bis zu 138.000 Euro aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) zweckgebunden auf den Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.01 ‚Theater, Museen, Bibliotheken‘, Kontenbereich Kosten aus Transferleistungen“ zu übertragen
2. der Bürgerschaft spätestens bis zum 30.12.2021 darzulegen, in welcher Höhe Mittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ bei konsumtiven Bedarfen beziehungsweise der „Zentralen Sanierungsreserve“ bei investiven Bedarfen zur Realisierung der Maßnahmen benötigt werden.

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