Sanierungsfonds Hamburg: Restaurierung des Kran-Ensembles „Lotsekai“ unterstützen

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

20.05.2021, Drucksache 22/4437

Antrag

der Abgeordneten Britta Hermann, Dennis Paustian-Döscher, Filiz Demirel, Mareike Engels, Michael Gwosdz, Linus Jünemann, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory, Eva Botzenhart, René Gögge, Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Dr. Isabella Vértes-Schütter, Ksenija Bekeris, Cem Berk, Ole Thorben Buschhüter, Matthias Czech, Gabi Dobusch, Regina-Elisabeth Jäck, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Claudia Loss, Kirsten Martens, Sami Musa, Dr. Christel Oldenburg, Milan Pein, Hansjörg Schmidt, Sören Schumacher, Juliane Timmermann, Dagmar Wiedemann (SPD) und Fraktion

Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022

Einzelplan 3.3

Betr.: Sanierungsfonds Hamburg: Restaurierung des Kran-Ensembles „Lotsekai“ unterstützen

Das Kran-Ensemble im Zentrum des Harburger Binnenhafens besteht aus dem blauen Peiner-Kran von 1960, dem gelben Liebherr-Kran von 1972 und drei Bahnwaggons aus der Nachkriegszeit.
Der Projektträger Museumshafen Harburg e. V. (MuHaHar) hat das Kran-Ensemble und die ehrenamtlich arbeitende „Krangruppe“ von der Kulturwerkstatt Harburg übernommen, die mit dem Erwerb des gelben Krans vom Umschlagunternehmen Mulch die denkmalpflegerische Entwicklung 2006 begonnen hatte und neben klassischer Anschauung als Denkmal dem Prinzip „dauerhafter Erhalt durch Betrieb“ folgt.
Nach einer 2014 von dem Zusammenschluss der belgischen Hafenstädte zur Wiederbelebung ihrer Hafengebiete erstellten weltweiten Studie über die Nutzung von „übriggebliebenen“ Krananlagen in revitalisierten Hafenbereichen war der gelbe Harburger „Kulturkran“ das einzige Objekt, das in Funktion und Betrieb erlebbar ist. Der gelbe Kran wird zum Kranen von Booten, Masten und sonstigen Lasten benutzt – immer als „Schaukranen“ im öffentlichen Bereich. Er ist ferner mit einem ausrollbaren Bühnendach und einer Filmleinwand ausgestattet und wird für entsprechende Open-Air-Veranstaltungen genutzt.
Mit dem Projektantrag soll die Sanierung bis 2022 abgeschlossen werden. Für den blauen Kran ist die Komplettierung der bereits erfolgten Stahlbau-Restaurierung durch Einbau einer neuen Steuerungs- und Leistungselektrik vorgesehen, sodass wieder eine vollständige Betriebsfähigkeit erzielt wird. Der Betrieb des gelben Krans musste aufgrund der starken Abnutzung der Getriebe und des nicht mehr funktionsfähigen Lastmomentbegrenzers von zehn Tonnen auf drei Tonnen abgelastet werden. Hier soll die ursprüngliche Leistungsfähigkeit wiederhergestellt und die Betriebssicherheit für die kommenden Jahrzehnte gewährleistet werden. In kleinerem Umfang sind ferner die Restaurierung der Waggons und die Verbesserung der musealen Infrastruktur vorgesehen – insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen.
Von den Gesamtkosten von 660.500 Euro finanziert der Bund mit 330.000 Euro ca. die Hälfte aus dem Denkmalschutzsonderprogramm IX. Die Kofinanzierung erfolgt durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) und durch Eigenmittel des MuHaHar. Der Verein beteiligt sich mit 30.000 Euro. Weitere 30.500 Euro kommen aus Sondermitteln der Bezirksversammlung Harburg und jeweils 50.000 Euro vom Denkmalschutzamt der FHH und der Stiftung Denkmalschutz Hamburg. Für den Fehlbetrag von 170.000 Euro sollen Mittel des Sanierungsfonds bereitgestellt werden. Der ursprünglich im Projektantrag vom Februar 2020 geplante Kofinanzierungsanteil der Deutschen Stiftung Denkmalschutz kommt nicht mehr in Betracht, da ein kleinerer Betrag von Seiten der Stiftung frühestens 2022 bewilligt werden könnte. Ziel ist aber eine zeitnahe Projektrealisierung auch unter möglicherweise andauernden Corona-Bedingungen, sodass anschließend eine museale Nutzung auch mit Publikum wieder stattfinden kann und hafenbetriebsnotwendige Arbeiten durchgeführt werden können.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
1. im Hinblick auf die Sanierung des Kran-Ensembles Lotsekai den konsumtiven beziehungsweise investiven Anteil der Maßnahme zu ermitteln,
2. im Haushaltsjahr 2021 – abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 170.000 Euro
a) für konsumtive Maßnahmen an den Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.03 „Denkmalschutzamt“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“, aus dem Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“,) und
b) für investive Maßnahmen an den Einzelplan 3.3, Aufgabenbereich 251 „Kultur und Staatsarchiv“, aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ des Einzelplans 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“ zu übertragen, und zwar zweckgebunden anteilig für die Sanierung des Kran-Ensembles Lotsekai, und
c) für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2 b) genannten investiven Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze“) – die benötigten Ermächtigungen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 in den Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.03 „Denkmalschutzamt“ Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen.
3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2021 über den Sach-, Planungs- und Umsetzungsstand zu berichten.

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