Notunterbringung für Jungerwachsene – „Chance in der Not“ für junge Obdachlose

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

02.06.2021, Drucksache 22/4795

Antrag

der Abgeordneten Mareike Engels, Filiz Demirel, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Linus Jünemann, Christa Möller-Metzger, Farid Müller, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Iftikhar Malik, Kazim Abaci,
Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion

Betr.: Notunterbringung für Jungerwachsene – „Chance in der Not“ für junge Obdachlose

Im Koalitionsvertrag für die 22. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft wurde vereinbart, für die Zeit bis zur Fertigstellung des Neubaus des Pik As ein eigenständiges Angebot zur Notübernachtung von weiblichen und männlichen Jungerwachsenen bereitzustellen und die daraus entstehenden Erfahrungen für die Konzeption des Angebots für Jungerwachsene im Pik As zu nutzen.

Das Angebot einer Notübernachtung ist eng zu verknüpfen mit der bereits bestehenden Hilfelandschaft, um den jungen obdachlosen Menschen die bestmögliche Unterstützung zu geben und sie so schnell wie möglich an die weitergehenden Hilfesysteme anzubinden. Eine der vulnerabelsten Zielgruppen ist die Gruppe der jungen Volljährigen im Alter von 18 bis 21 Jahren, die auch Anspruch auf Hilfen nach § 41 SGB VIII hätten. Insgesamt ist jedoch die Gruppe der Jungerwachsenen im Alter von 18 – 27 in den Blick zu nehmen.

In Ergänzung zum bereits bestehenden Jungerwachsenen-Programm, das sich an die Zielgruppe der 18 – 25-Jährigen wendet, eine intensive sozialpädagogische Betreuung inkludiert und Voraussetzungen wie z. B. keine akute Suchterkrankung oder psychische Erkrankung hat, soll dieses Angebot der Notübernachtung zunächst niedrigschwelliger gestaltet werden. Über das voraussetzungslose Angebot einer Notübernachtung soll über die Jugend- und Straßensozialarbeit das Gespräch und der Kontakt zu diesen jungen Menschen ermöglicht werden, um im weiteren Betreuungs- und Clearingprozess den individuellen Unterstützungsbedarf zu konkretisieren und gemeinsam mit den jungen Menschen den nächsten Schritt in eine weitergehende Hilfe zu vereinbaren (z.B. Suchtberatung, Ausbildungsberatung, Unterstützung in der familiären Situation).

Geschaffen werden sollen insgesamt 20 Übernachtungsplätze. Hierzu sollen im Rahmen eines Modellprojekts zwei Träger gewonnen werden, die vorrangig unter Nutzung ihrer bereits bestehenden Einrichtungen oder in Kooperation mit Dritten, wie z. B. dem Kolpingwerk, Lawaetz Service GmbH oder ggf. auch Hostels, ein entsprechendes Übernachtungs- und Betreuungsangebot sicherstellen. Der Clearingprozess soll in der Regel nicht länger als 6 – 8 Wochen dauern. Zielsetzung ist die bestmögliche Anbindung an bestehende Hilfesysteme, so ggf. auch der Übergang in das Jungerwachsenenprogramm. Dabei sollen die Träger ihr Angebot geschlechtersensibel gestalten – insbesondere mit Blick auf junge Frauen sowie die Bedürfnisse von jungen LSBTI*-Personen.

Die Befristung der Clearingphase ermöglicht es, dass innerhalb eines Jahres pro Platz zwischen 6 – 8 Personen dieses Hilfeangebot zu Gute kommen kann. Ggf. auftretende Engpässe bei der Inanspruchnahme können durch das Hinzubuchen von Hostel-/ Pensionszimmern überbrückt werden.

Das Modellprojekt soll auf mindestens zwei Jahre befristet werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
1. für die Zielgruppe der besonders vulnerablen Gruppe der 18 – 27-jährigen obdach- und wohnungslosen Menschen zum 01.01.2022 in Kooperation mit freien Trägern ein zunächst auf zwei Jahre pilotiertes Notübernachtungs- und Betreuungsangebot zu entwickeln, das in weitergehende Hilfen überführt.
2. Der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2021 sowie zum 30.06.2023 zu berichten.

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