Die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrats noch stärker an der Vielfalt der Gesellschaft ausrichten

BÜRGERSCHAFT                                                                

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                

15.06.2021, Drucksache 22/4964

Antrag

der Abgeordneten Farid Müller, Michael Gwosdz, Maryam Blumenthal, Miriam Block, Sina Aylin Demirhan, René Gögge, Ivy May Müller (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Hansjörg Schmidt, Dr. Isabella Vértes-Schütter, Cem Berk, Gabi Dobusch, Regina-Elisabeth Jäck, Simon Kuchinke, Claudia Loss, Kirsten Martens, Dr. Christel Oldenburg, Dagmar Wiedemann, Ekkehard Wysocki (SPD) und Fraktion

zu Drs. 22/4034

Betr.: Die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrats noch stärker an der Vielfalt der Gesellschaft ausrichten

Am 25. März 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag festgestellt, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich am Gebot der Vielfaltssicherung und an der Staatsferne orientieren muss. Demnach sei die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten und Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens einzubeziehen. Die Gremien sollen also mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Hintergründen aus allen gesellschaftlichen Bereichen besetzt werden. Das ZDF hat sich in Folge dieses Urteils um eine breitere und vielfältigere Abbildung unserer Gesellschaft in seinem Beirat bemüht und dies entsprechend umgesetzt und auch der NDR sollte sich noch vielfältiger ausrichten.
Hamburg hat sich in seinen Verträgen mit dem DITIB-Landesverband Hamburg, der SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, dem Verband der Islamischen Kulturzentren und der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. verpflichtet, sich in Verhandlungen über die Medienstaatstaatsverträge dafür einzusetzen, dass diese Religionsgemeinschaften entsprechend in den Aufsichtsgremien wie dem NDR-Rundfunkrat vertreten sind.
Und auch eine Vertretung der LGBTIQ* Community ist im Sinne der vielfältigen Vertretung in den Gremien des Norddeutschen Rundfunks angebracht. Im Februar 2021 forderte der Lesben- und Schwulenverband daher in einem offenen Brief die „Berücksichtigung einer LSBTI*-Interessensvertretung in der Neufassung des NDR-Staatsvertrages“.

Im laufenden Verfahren für eine Novellierung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) ist es nicht gelungen, eine Überprüfung der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien nach Maßgabe des Karlsruher Urteils zu erreichen. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat aber zum einen die Aufgabe, alle gesellschaftlichen Gruppen anzusprechen, sie zum anderen aber auch zu repräsentieren. Es ist daher folgerichtig, den Rundfunkrat auch mit Vertreter*innen dieser gesellschaftlichen Gruppen zu besetzen. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gleichzeitig soll die Offenheit des Zugangs zum Programm der öffentlich-rechtlichen für verschiedene gesellschaftliche Gruppen garantieren und die Vielfalt des Programmes sicherstellen.
Abseits der Repräsentanz im Rundfunkrat gibt es in der Novellierung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) allerdings durchaus einen Gewinn für die Vielfalt: Es wird ein Programmsatz aufgenommen, der feststellt, dass es dem NDR freisteht, bei seiner Programmgestaltung den Bedarf weiterer Religionsgemeinschaften an angemessenen Sendezeiten entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Verbreitungsgrades in der Bevölkerung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2). Daran zeigt sich auch die Bedeutung der Religionsgemeinschaften im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,
1. im Zuge der Verhandlungen zum nächsten Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) mit den Regierungen der anderen den Norddeutschen Rundfunk tragenden Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über eine Überprüfung der Besetzung des Rundfunkrates im Sinne der Staatsferne und der Vielfaltssicherung in einen Dialog zu treten,
2. sich in diesem Zuge für die Berücksichtigung von den bisher nicht vertretenen muslimischen und alevitischen Religionsgemeinschaften im Rundfunkrat einzusetzen,
3. sich ebenfalls für die Berücksichtigung von Lesben, Schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen im Rundfunkrat einzutreten und
3. der Bürgerschaft bis Ende 2022 einen Sachstand zu berichten.

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