BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
15.06.2021, Drucksache 22/4962
Antrag
der Abgeordneten Dr. Christel Oldenburg, Ole Thorben Buschhüter, Uwe Lohmann, Gulfam Malik, Kirsten Martens, Lars Pochnicht, Carola Veit (SPD) und Fraktion
und
der Abgeordneten Jennifer Jasberg, Maryam Blumenthal, Sina Aylin Demirhan, Dr. Miriam Putz, Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion
und
der Abgeordneten Dennis Thering, Dennis Gladiator, Prof. Dr. Götz Wiese, Dr. Anke Frieling, Richard Seelmaecker (CDU) und Fraktion
zu Drs. 22/4908
Betr.: Die Metropolregion innovativ und nachhaltig für eine gute Zukunft ausrichten
Der Organisation-für-wirtschaftliche-Zusammenarbeit-und-Entwicklung(OECD)-Bericht zeigt Handlungsfelder auf, in denen sich die Metropolregion Hamburg weiterentwickeln sollte. Dieser Prozess ist notwendig, damit die Metropolregion bestehende und neue Potentiale ausbauen und stärken kann.
Der Senat wird ersucht, folgende Punkte als Ergebnis des OECD-Berichtes zur Regionalentwicklung: „Metropolregion Hamburg, Deutschland 2019“ umzusetzen:
1. Gemeinsames Handeln in der Metropolregion: Der Senat wird gebeten mit den beteiligten Bundesländern, kommunalen Gebietskörperschaften und Aufgabenträgern zusammen Ziele und Zeitrahmen zu formulieren, aufbauend auf den zentralen Empfehlungen der OECD-Studie, um eine gemeinsame Handlungsstrategie zu entwickeln und die gemeinsame Wirtschaftsregion innovativ und nachhaltig für die Zukunft aufzustellen.
2. Regionale Innovationsstrategie: Für die Erarbeitung einer integrierten, regionalen und gemeinsamen Innovationsstrategie möge sich der Senat für die Entwicklung eines Konzepts einer Innovationsagentur der Metropolregion einsetzen, denn Innovationspolitik ist Konjunkturpolitik und wird zur Erholung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie beitragen. Die Synergien in der Metropolregion zu bündeln, und dabei die Vernetzung zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsclustern zu stärken, hebt Entwicklungspotentiale in Norddeutschland. Ziel ist es, die bestehenden ansässigen Cluster stärker aufeinander zu fokussieren, sich besser aufeinander zu beziehen und abzustimmen. Dazu sollen u.a. die Fraunhofer, DLR und Helmholtz Kompetenzen einbezogen werden. Von der Projektarbeitsgruppe (PAG) Innovation soll ein Konzept im Jahr 2022 vorgelegt werden.
Die Existenzgründungskultur sollte ebenfalls berücksichtigt werden wie auch überregionale Kooperations- und Fördervorhaben, die sich aus der EFRE- und ESF-Förderperiode von 2021 – 2027 ergeben. Dazu soll in den Förderprogrammen eine gegenseitige Öffnungsklausel eingefügt werden.
3. Mobilität in der Metropolregion: Die Verkehrsanbindung für den Fahrrad-, Auto-, Lkw-, Bus- und Bahnverkehr innerhalb der Metropolregion muss optimiert werden, um das Potenzial der Region effektiver nutzen zu können. Der Senat wird ersucht, gemeinsam mit den Aufgabenträgern des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Fortentwicklung und den Umbau der Tarifsysteme in der Metropolregion unter den Aspekten Kundensicht und grenzüberschreitende Lösungen voranzutreiben. Damit soll der ÖPNV sowohl die regionale Entwicklung als auch die notwendigen Maßnahmen für den Klimaschutz vorantreiben. Zudem möge geprüft werden, welche bestehenden und neuen Aktivitäten in einem Kompetenzzentrum Mobilität verankert und als regionale Kompetenzstelle in das nationale Kompetenznetzwerk für nachhaltige urbane Mobilität (NaKoMo) eingebunden werden könnten. Insofern eine positive Prüfung erfolgt, soll ein entsprechendes Konzept bis Ende 2022 erarbeitet werden. Gleichzeitig sollen geeignete Pilotprojekte identifiziert und in die Umsetzung gegeben werden. Dies gilt entsprechend auch für die Themen Baustellenmanagement, Verkehrsstörungsmanagement, Digitalisierung von verkehrsrechtlichen Anordnungen, Planungen in den Bereichen Straße/Schiene/Radwege (insbesondere Radschnellwege) sowie dem „Innovationszentrum Autonomes Fahren“.
4. Fachkräftegewinnung: Bis Ende 2022 soll eine gemeinsame Fachkräftestrategie für die Metropolregion entwickelt und die Fachkräfteinitiativen sollen stärker miteinander verzahnt werden. Ziel ist eine stärkere länderübergreifende Kooperation mit klar zu definierenden Zielen, Arbeitsfeldern und Projekten. Inhaltliche Schwerpunkte sollen unter Beteiligung der entsprechenden Bildungseinrichtungen der MRH u.a. die (inter-)nationale Fachkräfteanwerbung und die Fachkräftebindung (inkl. langfristig angelegter Kampagne), die Stärkung des dualen Systems sowie die Entwicklung innovativer, neuer Ansätze zur Fachkräftesicherung sein.
5. Wohnungsbau: Der Senat wird ersucht, sich für eine regelmäßige und fachübergreifende Abstimmung in Fragen der Wohnungsmarktentwicklung einzusetzen, um die Bereitstellung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum abzusichern. Das Leitbild einer flächensparenden und kompakten Siedlungsentwicklung soll weiterverfolgt werden. Ziel sollte der Aufbau eines gemeinsamen Monitorings des regionalen Wohnungsmarktes sein. Hierbei sollten auch die bestehenden und zukünftigen Nachbarschaftsforen eingebunden werden.
6. Raumentwicklung: Unter Federführung eines einzurichtenden Koordinierungskreises Raumentwicklung soll ein räumliches Leitbild erarbeitet werden, das regelmäßig in knapper Form die wesentlichen Themen räumlicher Entwicklung, die die Metropolregion und ihre Teilräume in den nächsten Jahren voraussichtlich prägen werden, aufgreift und hierfür aus gesamtregionaler Perspektive übergeordnete Grundsätze und Leitlinien formuliert. Der Koordinierungskreis Raumentwicklung soll darüber hinaus als Impulsgeber und Plattform für eine regelmäßige fachübergreifende Abstimmung in Fragen der Raumentwicklung innerhalb der MRH dienen. Das Leitbild soll bis Ende 2022 erarbeitet werden.
7. Etablierung der Metropolregion als Vorreiter bei dem Ausbau erneuerbarer Energien: Der Senat wird ersucht, eine gemeinsame Strategie mit den anderen Bundesländern der Metropolregion zu entwickeln, mit der das Potenzial der Metropolregion im Bereich erneuerbare Energien ausgebaut und verstetigt wird. Nachfolgeprogramme der Initiative Norddeutsche EnergieWende (NEW 4.0) wie z.B. das Norddeutsche Reallabor (NRL) sollen weitergeführt werden. Um das Potenzial der MRH, im Bereich der Erneuerbaren Energien eine globale Spitzenposition zu erlangen, voll zu erschließen und auszubauen, muss das dringend benötigte Fachwissen durch akademische und berufliche Weiterbildungsangebote schnell in den Markt gebracht werden. Mit der NEW 4.0 Akademie und unter Beteiligung der entsprechenden Bildungseinrichtungen der MRH soll dazu die Aus- und Fortbildung im Bereich der Erneuerbaren Energien für die gesamte Metropolregion ausgebaut und um die Themenfelder Wasserstoff und Sektorenkoppelung ergänzt werden. Zu diesem Zweck sollen Machbarkeitsprüfungen durchgeführt werden, deren Ausgestaltung zwischen den Trägern abgestimmt wird.
8. Stärkung der Forschungs- und Entwicklungsarbeit in der Metropolregion: Der Senat wird ersucht zu prüfen, wie eine stärkere Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft und damit mehr Synergien in der Metropolregion Hamburg vorangetrieben werden können. Der Senat möge in diesem Zusammenhang prüfen, wie besonders dafür geeignete Forschungseinrichtungen der Metropolregion wie zum Beispiel der European X-Ray Free-Electron Laser (XFEL) und das Centre for Structural Systems Biology (CSSB) intensiver als bisher weit über die Metropolregion hinaus gemeinsam genutzt werden können.
9. Nutzung der Chancen der Digitalisierung: Die Aus- und Fortbildung („Lebenslanges Lernen“) wird im Zeitalter der Digitalisierung einen hohen Stellenwert einnehmen. Nicht zuletzt kommt es darauf an, allen in diesen Bereichen Tätigen, die erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln. Die Bundesländer der Metropolregion sind auch bei Forschung, Bildung sowie im öffentlichen und privaten Sektor dazu aufgerufen, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu erörtern. Eine moderne, zukunftsgerichtete digitale Infrastruktur einschließlich umfassender Gigabit-Strategie sowie einer zielgerichteten Versorgung mit offenen freien WLANs und zukunftsgerichteten Mobilfunknetzen (4G, 5G, 6G) ist für die Metropolregion unverzichtbar. Auch sollen die staatlichen Träger der Metropolregion ihre Aktivitäten zur Bereitstellung bürgerfreundlicher digitaler Dienstleistungen im eGovernment vorantreiben, bündeln und koordinieren. Bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) soll die Metropolregion eine Vorreiterrolle einnehmen.
10. Stärkung des internationalen Profils: Der Senat möge sich dafür einsetzen, die Zusammenarbeit in der Metropolregion über Kommunal-, Länder- und Staatsgrenzen hinweg auszubauen, insbesondere soll es eine stärkere Entwicklung der Achse Hamburg – Kopenhagen –Lund/Malmö/Skane – Göteborg – Oslo geben.
11. Entwicklung einer erweiterten Marketingstrategie für die Metropolregion: Der Senat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass die bestehende Marketingstrategie für die Metropolregion Hamburg unter Berücksichtigung der Ländermarketingstrategien erweitert wird. Die Träger-Länder sollen ihre für Landesmarketing zuständigen Ministerien und/oder Marketinggesellschaften eng in den Prozess einbinden und die bestehenden Aktivitäten und Akteure berücksichtigen. Die Themen Tourismus, Fachkräfte, Innovation und Ansiedlung von Unternehmen sollen eine zentrale Rolle spielen. Die Marketingstrategie soll auch eine gemeinsame Identität der Metropolregion nach innen und nach außen fördern.
12. Der Senat wird gebeten, der Bürgerschaft über das Ergebnis seiner Bemühungen bis zum 31.12.2022 schriftlich zu berichten sowie in den Ausschusssitzungen halbjährlich mündliche Statusberichte zu geben, erstmals mit Stand 31.12.2021.