BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
28.09.2021, Drucksache 22/5891
Antrag
der Abgeordneten Mareike Engels, Maryam Blumenthal, Filiz Demirel, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Sina Imhof, Linus Jünemann, Christa Möller-Metzger, Farid Müller, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion
und
der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Iftikhar Malik, Kazim Abaci,
Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion
zu Drs. 22/5632
Betr.: Neue bundesweite Wohnungslosenberichterstattung und Statistik erstmals durchführen und Hamburger Instrumente wie Obdachlosen- befragungen entsprechend anpassen
Seit 1996 finden in Hamburg in unregelmäßigen Abständen Obdachlosenbefragungen statt, um die sozialen Hilfesysteme auf die dynamischen Entwicklungen in dieser Bevölkerungsgruppe möglichst gut einzustellen. Dabei setzten die Untersuchungen neben der Erhebung von Strukturdaten auch inhaltliche Schwerpunkte, wie zuletzt in der 2018 vorgelegten Befragung auf „Nichtdeutsche Obdach- und Wohnungslose“.
Im Januar 2022 wird auch in Hamburg erstmals die bundesweite Erhebung untergebrachter wohnungsloser Personen durchgeführt. Diese neue Statistik basiert auf dem im März 2020 in Kraft getretenen „Gesetz zur Einrichtung einer Wohnungslosenberichterstattung und einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze“, in dem als weiterer Aspekt eine ergänzende qualitative Wohnungslosenberichterstattung festgeschrieben ist, um auch repräsentative Aussagen über nicht von der Kernstatistik abgedeckte Gruppen treffen zu können.
Die bisher in unregelmäßigen Abständen (1996, 2002, 2009, 2018) durchgeführten Hamburger Untersuchungen mussten jeweils sorgfältig vorbereitet und ausgewertet werden, um belastbare Ergebnisse zu erzielen.
Der Bedarf und die Struktur künftiger Untersuchungen auf Hamburger Ebene sollten passgenau die neue bundesweite Statistik und Berichterstattung ergänzen. Dazu wird es aber zunächst erforderlich sein, deren Ergebnisse auszuwerten.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die neue bundesweite und bundesweit vergleichbare Statistik zu Beginn des Jahres 2022 erstmals auch mit den geforderten Daten aus Hamburg zu bedienen,
2. die im Aufbau befindliche Wohnungslosenberichterstattung des Bundes, wenn sie vorliegt, zu bewerten und daraus abgeleitet mögliche Ergänzungsbedarfe zu entwickeln und bei der Vorbereitung einer erneuten Obdachlosenbefragung zu berücksichtigen.
3. der Hamburgischen Bürgerschaft bis zum 31.12.2022 eine Bewertung der Ergebnisse der ersten bundesweiten Erhebung und daraus abzuleitender Handlungserfordernisse zuzuleiten.