Sanierungsfonds Hamburg 2030: Wir geben dem Tierhaus Steilshoop ein neues Zuhause

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

01.12.2021, Drucksache 22/6621

Antrag

der Abgeordneten Dennis Paustian-Döscher, Lisa Maria Otte, Maryam Blumenthal, Eva Botzenhart, Filiz Demirel, Mareike Engels, René Gögge, Britta Herrmann, Linus Jünemann, Zohra Mojadeddi, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Regina-Elisabeth Jäck, Lars Pochnicht, Kazim Abaci, Ole Thorben Buschhüter, Danial Ilkhanipour, Annkathrin Kammeyer, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Jan Koltze, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Anja Quast, Britta Schlage, Ali Simsek, Juliane Timmermann (SPD) und Fraktion

Betr.: Sanierungsfonds Hamburg 2030: Wir geben dem Tierhaus Steilshoop ein neues Zuhause.

Der Projektträger Alraune gGmbH plant ein neues integriertes Projekt der sozialen Infrastruktur für das wachsende Steilshoop zu realisieren. Auf einem großen naturnahen Hofgelände sollen verschiedene Einrichtungen an einem Ort vereint werden. Der Hof umfasst eine Kita mit circa 135 Plätzen (Krippe und Elementarbereich), eine Maler*innenwerkstatt mit Lern- wie Ausbildungsangeboten für benachteiligte Jugendliche, das Steilshooper Tierhaus für Kleintiere mit 15 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose, einen Bio-Unverpacktladen der Produktions- schule Steilshoop als Lern-/Ausbildungsort für benachteiligte Jugendliche, die auch die Hofküche betreiben und die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor Ort mit frisch gekochtem Essen versorgen. Gegenstand dieses Antrags sind investive Maß- nahmen zur Herrichtung des Tierhauses und des Unverpacktladens. Kita, Küche und Malerwerkstatt hingegen sind keine Projektbestandteile.

Das Tierhaus ist eine seit vielen Jahren im Stadtteil beliebte Institution und war direkt an das damalige Schulgebäude in Steilshoop angebunden. Aufgrund des Abrisses des Schulgebäudes und dem Bau des Campus Steilshoop vor einigen Jahren sowie der Entwicklung eines neuen Quartiers auf der bisherigen Fläche muss das Tierhaus in den Fritz-Flinte-Ring 41 a/b umziehen. Bezirksverwaltung, Bezirkspolitik und Multi- plikator*innen vor Ort sind sich darin einig, dass das Tierhaus langfristig erhalten blei- ben soll. Dafür sollen anteilige Fördermittel des Rahmenprogramms Integrierte Stadt- teilentwicklung (RISE) eingesetzt werden. Um die Gesamtfinanzierung und damit den Fortbestand des Tierhauses zu sichern ist die ergänzende Förderung durch Mittel aus dem Sanierungsfonds unerlässlich – das Tierhaus selbst arbeitet ohne Eintrittsgelder. Gerade für Kinder aus einkommensschwachen Familien des dichtbesiedelten Stadt- teils soll hier auch weiterhin ein barrierearmes Angebot bestehen bleiben. Der Unver- packtladen ergänzt das vielseitige Angebot der Alraune gGmbH. Das Gebäude, in dem dieser bislang untergebracht ist, wird ebenso für die Neuentwicklung der Woh- nungsbebauung benötigt. Die örtliche Kombination von Unverpacktladen mit Kita und Maler*innenwerkstatt löst nicht nur die Raumproblematik, sondern es entsteht ein Projekt, das ökologische und soziale Aspekte erfolgreich kombiniert.

Insgesamt eröffnet das Projekt der Nachbarschaft eine breite Palette an Angeboten für den wachsenden Stadtteil. Durch die Sicherstellung einiger dieser Angebote über Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wirkt das Projekt in den ganzen Stadt- teil. Besonders Kinder, Jugendliche und Langzeitarbeitslose werden von den Syner- gien des Hofes profitieren – aber eben auch Tierfreund*innen und Menschen, die gerne ökologisch einkaufen. Im Ergebnis kann der Ort einen Beitrag zu besseren Lebensverhältnissen im Quartier leisten.

Auf dem neuen Gelände Fritz-Flinte-Ring 41 a/b befindet sich ein U-förmiges Haupt- gebäude sowie eine eingeschossige Metallhalle. Teil der Förderung sollen die Umnut- zung des nordöstlichen Teils des Hauptgebäudes zum Unverpacktladen sowie des Nebengebäudes zum Tierhaus sein:

  • Umbau einer ehemaligen Werkstatt inklusive Anbauten mit insgesamt circa 586 m2 BGF (342 im EG und 76 im OG) zu einem Tierhaus mit Stallungen für Kleintiere, einem Büro, und Sozialräumlichkeiten
  • Umbau und Sanierung ehemaliger Werkstattflächen zu einem Ladengeschäft mit Nebenräumen circa 168 m2 BGF
  • Herstellung einer circa 2.000 m2 Außenfläche für Tiergehege und öffentlich zugänglichem Freiraum

Das Grundstück ist dabei vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Ham- burg (teils Wandsbek und teils Sondervermögen Schulimmobilien). Die Kosten für die Herrichtung des Tierhauses und des Unverpacktladens betragen rund 1.093.000 Euro. Davon sind 753.000 Euro aus RISE-Mitteln beantragt. Weitere 90.000 Euro Eigenmittel werden durch die Trägerin Alraune gGmbH aufgebracht. Der Sanierungs- fonds soll die verbleibenden 250.000 Euro übernehmen.

Der Betrieb des Tierhauses wird zurzeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert sowie im Rahmen dieses Projektes ergänzend durch Bundesmittel für SGBII § 16i Stellen. Sollte eine Förderung über den ESF Ende 2022 auslaufen, ist eine Verankerung des Tierhauses in der bezirklichen Verantwortung vorgesehen. Für Menschen im Stadtteil sowie Besucher*innen besteht die Möglichkeit, mittels Tierpa- tenschaften ihr Tierhaus finanziell zu unterstützen. Somit ist die mittelfristige Tragfä- higkeit des Projekts gesichert und eine Finanzierung des laufenden Betriebs durch den Sanierungsfonds kann ausgeschlossen werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

  1. für das Vorhaben „Tierhaus Steilshoop“ die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,
  2. im Haushaltsjahr 2021 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung und vor- behaltlich aller notwendigen Genehmigungen sowie der Bewilligung der Mittel aus dem RISE-Programm – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungs- weise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 250.000 Euro
    1. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.6, Produktgruppe 223.02 „Sozi- alraummanagement (SR)“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“, aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) und
    2. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 223 „Soziales, Jugend und Gesundheit“, (Einzelplan 1.6) aus der „Zentralen Sanierungsreserve“ (Ein- zelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,
  3. für die im Haushaltsjahr 2021 und 2022 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genann- ten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“ in den Einzelplan 1.6, 223.02 „Sozialraummanagement (SR)“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu über- tragen,
  4. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 01.10.2022 zu berichten.
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