Sanierungsfonds Hamburg 2030: Neustart nach der Corona-Pandemie – Clubs bei Schallschutzmaßnahmen unterstützen

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

19.01.2022, Drucksache 22/7090

Antrag

der Abgeordneten René Gögge, Farid Müller, Maryam Blumenthal, Miriam Block, Sina Aylin Demirhan, Ivy May Müller, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Dr. Isabella Vértes-Schütter, Ksenija Bekeris, Cem Berk, Ole Thorben Buschhüter, Gabi Dobusch, Regina-Elisabeth Jäck, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Kirsten Martens, Dr. Christel Oldenburg, Arne Platzbecker, Hansjörg Schmidt, Juliane Timmermann, Dagmar Wiedemann (SPD) und Fraktion

Betr.: Sanierungsfonds Hamburg 2030: Neustart nach der Corona-Pandemie – Clubs bei Schallschutzmaßnahmen unterstützen

Nach der Förderung einzelner Clubs durch Mittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg“ in der 21. Legislaturperiode hatte die Hamburgische Bürgerschaft mit der Drs. 21/13439 Planungsmittel für die Erhebung weiterer Instandhaltungs- und Erneue- rungsbedarfe in Musikspielstätten – vorrangig Schallschutzmaßnahmen, um Anwoh- ner*innen vor Lärm und die Clubs vor Verdrängung zu schützen – beschlossen. In Aussicht gestellt wurde eine erneute finanzielle Unterstützung entsprechender Maß- nahmen. Da die Clubszene durch die Zeit des Lockdowns wirtschaftlich besonders stark getroffen war und weiterhin ist, soll diese finanzielle Unterstützung jetzt vorgezo- gen werden.

Die Clubstiftung fungierte in Abstimmung mit der Behörde für Kultur und Medien (BKM) bei dieser Erhebung und für die Projektbetreuung als Abwicklungsstelle. Im Laufe des Jahres 2020 waren die Musikclubbetreiber*innen durch die Clubstiftung mehrfach dazu aufgerufen, sogenannte Vorhabenskizzen (Kurzanträge zur Prüfung der Förderfähigkeit) einzureichen. Im Anschluss identifizierte ein Fachgremium unter Beteiligung der Clubstiftung, des Clubkombinats und der BKM die formal berechtigten und dem Ziel „Reduktion von Schallemissionen“ entsprechenden Anträge von folgen- den 14 Musikspielstätten: Aalhaus, Birdland, Brakula, Fabrique, Hebebühne, KIR Hamburg, Kulturcafé Komm du, KulturWerkstatt Harburg, MS Stubnitz, PAL/45 Hertz, Stardust Gastro, Schrødingers, Semtex und Whitecube.

Während des Erhebungsverfahrens wurden seitens der Clubstiftung Angebote von professionellen Expert*innen im Bereich Schallschutzplanung eingeholt und sorgfältig geprüft. Die Wahl fiel auf das Unternehmen wax GmbH, das bereits seit 2018 Koope- rationspartner der Berliner Clubcommission im Rahmen des dortigen Lärmschutz- fonds ist.

Durch Vor-Ort-Besichtigungen bei den 14 ausgewählten Antragsteller*innen wurde der jeweilige Schallschutzbedarf ermittelt, mit den beantragten Maßnahmen abgeglichen und seitens der Gutachter*innen kostengünstigere Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Sämtliche Ergebnisse und spezifische Empfehlungen sowie Besonderheiten einiger Musikspielstätten (zum Beispiel Denkmalschutzauflagen) wurden in detaillierten Prüf- berichten dokumentiert (siehe Drs. 22/5244).

Für alle Schallschutzmaßnahmen wurden Kostenansätze ermittelt und durch pauschale Aufschläge für die Overheadkosten (Fachplaner*innen, Architekten*innen, Geneh- migungsgebühren sowie die Projektsteuerung) ergänzt. Zuzüglich finanzieller Reser- ven unter anderem für das kostenstabile Bauen, derzeit nicht absehbarer Preissteige- rungen und eventuell anfallender Umsatzsteuern belaufen sich die Gesamtkosten auf circa 2,15 Millionen Euro für die 14 ausgewählten Clubs. In einem ersten Schritt sollen 1,15 Millionen aus dem Sanierungsfonds Hamburg für besonders dringende Schall- schutz-Bedarfe in den Musikspielstätten bereitgestellt werden.

Da die Clubstiftung bereits den Erhebungsprozess durchgeführt hatte und aus vorhe- rigen Förderrunden mit entsprechenden Zuwendungsverfahren vertraut ist, sollte sie auch die Koordination der Schallschutzmaßnahmen zwischen Antragsteller*innen und der BKM übernehmen. Dazu gehört, in Zusammenarbeit mit der BKM, die Dringlich- keit der Bedarfe innerhalb der 14 evaluierten Musikspielstätten zu bewerten und alle Maßnahmen zu initiieren, die aus den bereitgestellten 1,15 Millionen Euro finanzierbar sind.

Im Vorbereitungsprozess der Maßnahmen soll im Austausch mit der Clubstiftung hin- sichtlich der Erfahrungswerte aus den vorhergehenden Verfahren geprüft werden, ob – gerade bei kleineren Einzelförderbeträgen – ein vereinfachteres Behördenverfahren als das derzeitige Verfahren für Zuwendungen nach LHO § 46 zielführend ist und auf welche Weise die Clubs durch ihre Expertise die Verwaltung unterstützen können. Etwaige Kostensteigerungen könnten im Vorwege durch eine Festbetragsförderung kategorisch ausgeschlossen beziehungsweise durch entsprechende Eigenanteile gedeckelt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

  1. für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes gemeinsam mit der Clubstiftung innerhalb der 14 ausgewählten Musikspielstätten die dringlichsten Bedarfe zu ermitteln,
  2. innerhalb dieser Bedarfe die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,
  3. im Haushaltsjahr 2022 – abhängig von dem Ergebnis der Ermittlung aus Ziffer 2. – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 1.150.000 Euro
    1. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 „Küns- te, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transfer- leistungen“ aus „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produkt- gruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) und
    2. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 251 „Kultur und Staatsarchiv“ (Einzelplan 3.3) aus „Zentraler Sanierungsreserve“ (Einzelplan 9.2, Aufga- benbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,
  4. für die im Haushaltsjahr 2022 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 3. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produkt- gruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“ in den Ein- zelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen,
  5. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 31.08.2022 zu berichten.
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