Sanierungsfonds Hamburg 2030: Baupreissteigerungen des Umbaus des Haus der Jugend Tegelsbarg auffangen und energetische Sanierung vorbereiten

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

16.02.2022, Drucksache 22/7409

Antrag

der Abgeordneten Dennis Paustian-Döscher, Eva Botzenhart, Mareike Engels, René Gögge, Michael Gwosdz, Linus Görg, Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Uwe Lohmann, Dr. Tim Stoberock, Kirsten Martens, Anja Quast, Ksenija Bekeris, Ole Thorben Buschhüter, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Vanessa Mohnke, Marc Schemmel, Frank Schmitt, Juliane Timmermann, Carola Veit, Güngör Yilmaz (SPD) und Fraktion

Betr.: Sanierungsfonds Hamburg 2030: Baupreissteigerungen des Umbaus des Hauses der Jugend Tegelsbarg auffangen und energetische Sanierung vorbereiten

Mit Drs. 21/10232 hat die Bürgerschaft 2017 den Senat ersucht, die Planungen für Um- und Neubau des Hauses der Jugend Tegelsbarg zügig voranzutreiben. Gleichfalls wurden die Komplementärmittel für die Bundesförderung teilweise aus Mitteln des Sanierungsfonds unterstützt (485.000 Euro). Das Projekt befindet sich inzwischen in der weit fortgeschritten Leistungsphase 7 der Gebührenordnung HOAI. Die Baugenehmigung ist erteilt und die Ausschreibung der Gewerke ist abgeschlossen. Als nächster Schritt sollte ab Januar 2022 mit dem Neubau begonnen werden.

Die in den letzten Monaten und Jahren stark gestiegenen Baukosten haben nun zu einer Kostensteigerung des Projekts geführt. Die Kostensteigerungen für das Teilprojekt Umbau können dabei mit den vorhandenen RISE-Mitteln aufgefangen werden. Die Angebote im Teilprojekt Neubau liegen rund 500.000 Euro über den kalkulierten und vorhandenen Mitteln. Weitere Bundesmittel stehen nicht zur Verfügung.

Damit das Projekt nicht nachträglich abgebrochen werden muss, ist eine Erhöhung der Finanzierung aus Landesmitteln unabdingbar. Der investive Quartiersfonds der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke beteiligt sich in Höhe von 200.000 Euro an den gestiegenen Kosten. Der verbliebene Fehlbetrag in Höhe von 300.000 Euro soll durch den Sanierungsfonds getragen werden.

Mittel für eine energetische Sanierung sind dabei nicht enthalten. Diese Maßnahmen (hierbei geht es in erster Linie um die Dämmung des Daches) werden unabhängig vom Um- und Neubau erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt und sind nicht Bestandteil dieses Projektes und seiner Finanzierung. Damit die Klimaziele eingehalten und die Betriebskosten des Projekts gesenkt werden können, ist eine energetische Sanierung aber mittelfristig notwendig. Entsprechend wird der Senat ersucht, die Kosten für beides zu ermitteln und einen Finanzierungsplan aufzustellen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

  1. für den Umbau des Hauses der Jugend Tegelsbarg im Haushaltsjahr 2022 eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 300.000 Euro
    1. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.6, Produktgruppe 223. 03 „Jugend-, Familienhilfe (JA)“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) und
    2. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 223 „Soziales, Jugend und Gesundheit“, (Einzelplan 1.6) aus „Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030“/„Zentrale Sanierungsreserve Hamburg“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbe- reich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,
  1. für die im Haushaltsjahr 2022 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 1. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Konten- bereich „Sonstige Kosten“ in den Einzelplan 1.6, Produktgruppe 223.02 „Sozialraummanagement“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen,
  2. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 31.12.2022 zu berichten sowie eine Kostenschätzung und einen Finanzierungsplan für die ener- getische Sanierung vorzulegen,
  3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2023 über die Umsetzung der energetischen Sanierung zu berichten.
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