BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
30.03.2022, Drucksache 22/7824
Antrag
der Abgeordneten Mareike Engels, Filiz Demirel, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Linus Görg, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion
und
der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Alexander Mohrenberg, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Dirk Kienscherf, Jan Koltze, Gulfam Malik, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Marc Schemmel, Ali Simsek, Dr. Tim Stoberock, Philine Sturzenbecher, Sarah Timmann, Michael Weinreich, Güngör Yilmaz (SPD) und Fraktion
Betr.: Versorgungssperren effektiv verhindern
Die stark steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere die explodierenden Preise für Strom, Gas und Öl durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, bringen viele Haushalte, die über nicht ausreichende finanzielle Reserven verfügen, in große Not. Ähnlich wie schon während der Corona-Pandemie muss es gelingen, die finanziellen Belastungen für Haushalte mit kleinen Einkommen abzufedern und dramatische Konsequenzen wie Versorgungssperren in der Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser zu verhindern.
Die Bundesregierung hat mit dem Heizkostenzuschuss beim Wohngeld und dem Wegfall der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum 1. Juli 2022 erste Schritte zur Entlastung kleiner Einkommen gemacht. Weitere Maßnahmen zur Entlastung wie das „Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz“ sind von der Bun- desregierung schon beschlossen. Ein weiteres Maßnahmenpaket zur Entlastung bei den Energiekosten ist in der Planung.
Trotz der Anstrengungen sind zusätzliche Belastungen vor allem bei den fossilen Energien nicht zu vermeiden. In Hamburg zeigt der 2019 unter Leitung der damaligen Behörde für Umwelt und Energie auf der Grundlage eines auf Initiative der Fraktionen von SPD und GRÜNEN erfolgten Beschlusses der Bürgerschaft eingerichtete „Runde Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperrungen“ (vergleiche Drs. 21/20062) Erfolge bei der Abwendung von Energiesperren, denn die bei Gas, Wasser und Strom umgesetzten Anschlusssperrungen lagen 2021 teilweise deutlich niedriger als 2019. Damit sich dieser positive Trend nicht aufgrund der aktuellen Preisexplosion umkehrt, sind intensive Anstrengungen des Runden Tisches erforderlich, denn insbe- sondere bei Strom und Gas kommt es noch zu häufig zu Anschlusssperrungen. Insbe- sondere für vulnerable Haushalte sollten mit den privaten Anbietern Härtefallregelun- gen erarbeitet werden, die Anschlusssperrungen noch effektiver verhindern, weil diese zu einer existenziellen Beeinträchtigung der Lebenssituation führen können.
Für Haushalte beziehungsweise Leistungsbezieher*innen in der Grundsicherung nach SGB II/SGB XII und nach AsylbLG entstehen aktuell vermehrt Probleme bei den stei- genden Stromrechnungen, weil diese aus dem Regelsatz beglichen werden müssen, der nur unwesentlich angestiegen ist. Hier kommt es besonders darauf an, im Prozess der Leistungsgewährung durch die Jobcenter und Sozialämter alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Betroffenen zu helfen. In der Fachanweisung zu § 22 Absatz 8 SGB II heißt es: „Bei Stromschulden mit drohender Stromsperrung können gem. den Fachli- chen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen nach § 24 Abs. 1 SGB II in Betracht kommen.“ Neben diesen Darlehenshilfen ist auch zu prüfen, ob nach § 21 Absatz 6 SGB II ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist, sodass die Kosten tatsächlich übernommen werden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
- den „Runden Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperrungen“ unter der Federführung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirt- schaft (BUKEA) fortzuführen und zu intensivieren sowie der Bürgerschaft zukünf- tig regelmäßig zu berichten, erstmalig zum 30.09.2022.
- erneut mit den Energiegrundversorgern im Rahmen des „Runden Tisch zur Ver- meidung von Strom-, Gas- und Wassersperrungen“ Härtefallregelungen für Fälle, in denen keine staatliche Hilfe gewährt werden kann und die Betroffenen unver- schuldet in wirtschaftliche Not geraten sind, zur Verhinderung von Energiesperren zu diskutieren.
- in einem mehrsprachigen Informationsblatt auf die Möglichkeit zur Beantragung von Hilfen nach § 24 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 21 Absatz 6 SGB II oder § 37 Absatz 1 SGB XII bei Stromschulden hinzuweisen und die dafür not- wendigen Voraussetzungen zu erklären. Über die Anerkennung möglicher Mehr- bedarfe für Warmwasser bei dezentraler Warmwasserbereitung durch Strom nach § 21 Absatz 7 SGB II und § 30 Absatz 7 SGB XII ist bereits im Rahmen der Leistungsbeantragung zu informieren.
- bis zum 30. September 2022 der Bürgerschaft zu berichten.