Sanierungsfonds Hamburg 2030: Sanierung des Harburger Schlossgewölbes und Ausbau zur Museumsfiliale unterstützen

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache 22/8141

22. Wahlperiode 27.04.2022


Antrag

der Abgeordneten Dr. Isabella Vértes-Schütter, Sören Schumacher,
Ksenija Bekeris, Cem Berk, Ole Thorben Buschhüter, Matthias Czech,
Gabi Dobusch, Regina-Elisabeth Jäck, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen,
Claudia Loss, Kirsten Martens, Dr. Christel Oldenburg, Arne Platzbecker,
Hansjörg Schmidt, Juliane Timmermann, Dagmar Wiedemann (SPD)
und Fraktion
und
der Abgeordneten René Gögge, Maryam Blumenthal, Miriam Block,
Sina Aylin Demirhan, Farid Müller, Ivy May Müller, Lena Zagst,
Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

Betr.: Sanierungsfonds Hamburg 2030: Sanierung des Harburger Schlossgewölbes und Ausbau zur Museumsfiliale unterstützen


Das Harburger Schloss ist die historische Keimzelle der einst selbstständigen Stadt Harburg und gleichzeitig das älteste erhaltene Baudenkmal in Hamburg. Bereits um das Jahr 1000 wurde an seinem Standort die erste Befestigung errichtet, die namengebende Horeburg. Sie bildete den Ausgangspunkt für die Entwicklung Harburgs. Ab 1527 wurde die Horeburg durch Herzog Otto I. zum Renaissanceschloss ausgebaut,
das in der Endphase des Dreißigjährigen Kr ieges von einer gewaltigen Zitadelle umgeben wurde, deren Grundform noch heute im Binnenhafen ablesbar ist. Im 19. Jahrhundert diente es als Landratsamt, bis es um 1900 zur Harburger Schlosswerft umfunktioniert wurde. 1972 ließ di e Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) den repräsentativen Ostflügel unter großem Protest der Harburger Bevölkerung abreißen.

Der Westflügel indes – das im Kern gotische „Hohe Haus“ aus der Zeit um 1440 – birgt, bisher verborgen vor den Augen der Öffentlichkeit, den ältesten erhaltenen Raum Hamburgs. Für das Stadtmuseum Harburg als Teil des Archäologischen Museums Hamburg ergibt sich nun die einmalige Chance, Besucher:innen die Geschichte der Stadt an ihrem Ursprungsort erlebbar zu machen. Dies geschieht zum richtigen Zeitpunkt, da
sich das Quartier Binnenhafen/Schlossinsel mittlerweile in einem enormen städtebaulichen Aufschwung befindet, nachdem es viele Jahrzehnte als reiner Industriestandort genutzt worden war.Das seit der Gotik mehrfach umgebaute und dadurch in seiner Statik veränderte Schlossgebäude weist inzwischen erhebliche Setzungsrisse auf. Im Rahmen der ersten Baumaßnahmen wurden immense Schwierigkeiten des Baugrundes sichtbar, weshalb die Maßnahme zur weiteren Untersuchung und Absicherung des Bestandes vorerst gestoppt werden musste. Inzwischen is t deutlich, dass eine grundlegende statische Abfangung des Mauerwerks für den Erhalt des Gebäudes zwingend erforderlich ist. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen zeigte sich zudem, dass das heute unscheinbare Gebäude bis zum zweiten Stockwerk in seiner mittelalterlichen Bausubstanz erhalten ist und überdies zahlreiche Spuren seiner bewegten Baugeschichte im
Mauerwerk verborgen sind, darunter Fensteröffnungen, Laibungen und sogar ein großes zentrales Doppelfenster mit Schmiedegitter. Die während des Sanierungsprozesses festgestellte Befundlage bestätigte die historische Bedeutung des Gebäudes und seines, auch aus Denkmalschutzgründen, lohnenden Erhalts. Entsprechend war eine komplette Umplanung der Maßnahme erforderlich. Die neue Zeitschiene sowie die Zusatzkosten wurden entsprechend ermittelt.

Die statische Abfangung kann entgegen de r ursprünglichen Planung nur durch eine eingestellte Stahlskelettkonstruktion gewährleistet werden. Alle historischen Befunde im Mauerwerk bleiben dabei erhalten und können sogar im Rahmen der Sanierung freigelegt und präsentiert werden. Dies führt jedoch auch dazu, dass die beiden unmittelbar über dem Kellergeschoss liegenden leer stehenden Erdgeschosswohnungen in
die Museumsplanung integriert werden müssen, indem die Fußböden entfernt werden.

Der ursprünglich nur im Kellergewölbe vorgesehene Ausstellungsraum erhält dadurch nunmehr doppelte Geschosshöhe, was wiederum eine vollständige gestalterische Neukonzeption nach sich zieht. Letztlich er möglicht dies aber die Schaffung eines erheblich attraktiveren Museumsraumes für die Besucher:innen, da durch die Bau-
maßnahme eine umlaufende offene Galerie entsteht.

Die daraus resultierenden Mehrkosten für diese aufwendige statische Sicherung und die sich daraus ergebende deutliche Vergrößerung des zu sanierenden Raumbedarfs belaufen sich auf 1.406.000 Euro. Darin sind eine Kostenvarianz sowie die bisher entstandenen Kostensteigerungen enthalten, die sich durch Bauverzögerungen aufgrund der COVID-19-Pandemie ergeben haben. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen
sich nun auf 2.985.000 Euro. Das Finanzierungsvolumen in Höhe von 1.579.000 Euro ist bereits durch die Bundesförderung (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 565.000 Euro), die  Bezirksversammlung Harburg (325.000 Euro), das Denkmalschutzamt Hamburg (210.000 Euro), das Archäologische Museum Hamburg
und Stadtmuseum Harburg (203.000 Euro), die Stiftung Denkmalpflege Hamburg (35.000 Euro), die Deutsche Stiftung D enkmalschutz (20.000 Euro) sowie die Eigentümerin des Harburger Schlosses (221.000 Euro) gesichert.

Die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass die FHH zur Deckung der Finanzierungslücke Mittel in Höhe von bis zu 1.406.000 Euro aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2030 bereitstellt, um die Bau- und Sanierungsmaßnahme zu unterstützen und somit den Fortbestand des Harburger Schlossgewölbes zu sichern sowie Museumsbesucher:innen zugängig zu machen.


Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,

1. für die Sanierung des Harburger Schlosses einschließlich des Ausbaus zu einer Museumsfiliale die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2022 – abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung – Ermächtigungen, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 1.406.000 Euro
a. für konsumtive Maßnahmen im Einz elplan 3.3, Produktgruppe 251.01 Theater, Museen und Bibliotheken, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2030 (Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich Globale Mehrkosten) und
b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 3.3 (Aufgabenbereich 251 Kultur und Staatsarchiv) aus der „Zentralen Sanierungsreserve“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen.

3. für die im Haushaltsjahr 2022 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Sanierungsfonds Hamburg 2022, in den Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 3.3., Produktgruppe 251.01 „Theater, Museen und Bibliotheken“ zu übertragen,

4. der Bürgerschaft über den Planungs- und Umsetzungsstand bis zum 31.03.2023 zu berichten.

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