BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
22. Wahlperiode
18.05.2022, Drucksache 22/8358
Antrag
der Abgeordneten Mareike Engels, Maryam Blumenthal, Filiz Demirel, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Linus Görg, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion
und
der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Claudia Loss, Kazim Abaci,
Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion
Betr.: Zuverlässiges Aufnahme- und Entlassmanagement für wohnungs- und obdachlose Menschen
Nach dem Hamburgischen Krankenhausgesetz sind alle Krankenhäuser verpflichtet, allen Patient*innen nach dem Krankenhausaufenthalt eine geregelte soziale Beratung und ein Entlassmanagement anzubieten. Nach § 6 HmbKHG ist zu prüfen, ob nach der Entlassung ein weiterer Betreuungs-, Hilfe- oder Pflegebedarf zu erwarten ist. In Absprache mit den Betroffenen sollen dann ggf. entsprechende Maßnahmen geplant werden. Dabei sind sozialrechtliche Ansprüche und Voraussetzungen zu prüfen und notwendige Informationen an die zuständigen Institutionen weiter zu leiten.
Wohnungslose und obdachlose Menschen erfordern im Aufnahme- bzw. Entlassmanagement besondere Sorgfalt und Sensibilität im Umgang, damit Hilfen angenommen werden können und Drehtüreffekte vermieden werden. Das gilt in besonderem Maße für psychisch kranke Obdachlose, denen es vielfach schwerfällt, Hilfen auch anzunehmen. Im besten Fall kann ein gelungenes soziales Aufnahme- und Entlassmanagement nicht nur zu einer nachhaltigen gesundheitlichen Versorgung beitragen, sondern auch den Weg aus der Obdachlosigkeit befördern.
Die Sozialbehörde führt mit den Hamburger Plankrankenhäusern in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe seit längerer Zeit Gespräche über die besonderen Bedürfnisse von wohnungs- und obdachlosen Menschen hinsichtlich des Entlassmanagements und drängt darauf, dass die Sozialdienste der Krankenhäuser vermehrt die Hilfen der bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle nutzen und gemeinsam dafür sorgen, den unterbrechungsfreien Bezug von Transferleistungen auch während klinischer Aufenthalte sicherzustellen. Im Rahmen dieser Kooperation ist eine umfassende Handlungsanleitung mit konkreten Maßnahmen – vom Tag der Aufnahme bis zur Entlassung – gemeinsam für diese Zielgruppe vereinbart worden. So soll zum Beispiel bei obdachlosen Patienten*innen bereits ab dem Zeitpunkt der Aufnahme die Entlassung geplant und die spätere Unterbringung sowie Versorgung möglichst mit externen Partnern vorbereitet werden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wir ersucht,
1. zu berichten, welche Verbesserungen in den letzten Jahren in den Verfahren beim Aufnahme- und Entlassmanagement erreicht werden konnten, welche Herausforderungen aktuell bestehen und wie diesen Herausforderungen begegnet werden soll,
2. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2022 zu berichten.