BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
22. Wahlperiode
06.09.2022, Drucksache 22/9281
Antrag
der Abgeordneten Mareike Engels, Filiz Demirel, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Linus Görg, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion
und
der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Sören Schumacher, Iftikhar Malik, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Kirsten Martens, Ali Simsek, Simon Kuchinke, Urs Tabbert, Juliane Timmermann, Ekkehard Wysocki (SPD) und Fraktion
zu Drs. 22/9104
Betr.: Erfolgreiches Modellprojekt: Gebührenfreie Personalausweise für Obdachlose verstetigen
Anfang des Jahres 2023 werden die Hamburger Kundenzentren in eine neue Organisationseinheit überführt. Seit dem 01.05.2021 läuft ein Pilotprojekt des Bezirksamtes Mitte, das die testweise Ausgabe von gebührenfreien vorläufigen Personalausweisen und Bundespersonalausweisen vorsah. Auch mit Bürgerschaftsdrucksache 22/4228 wurde beschlossen, „den Zugang zu einem Personalausweis für Wohnungslose und auf der Straße lebende Obdachlose im Rahmen der Härtefallregelung durch einen vollständigen Erlass der Personalausweisgebühren nach § 1 Absatz 6 der Personalausweisgebührenverordnung zu ermöglichen.“
Aufgrund der in Drucksache 22/9104 positiven Senats-Bewertung des Modellprojektes und der unveränderten Problemlage ohne diesen Gebührenerlass, ist eine Verstetigung des gebührenfreien Personalausweises für Obdach- und Wohnungslose sinnvoll und ein wichtiger Baustein zur Armutsbekämpfung in Hamburg. Die Übernahme der Kosten im Modellprojekt ist bis längstens 31.12.2022 durch das Bezirksamt Mitte geregelt. Im Rahmen des Vorhabens zur „Neuorganisation der Kundenzentren“ sollte daher eine kontinuierliche Weiterfinanzierung der gebührenfreien Personalausweise unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Projektphase realisiert werden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. innerhalb des Vorhabens „Neuorganisation der Kundenzentren“ die dauerhafte Weiterfinanzierung der gebührenfreien Personalausweise für wohnungs- und obdachlose Menschen zu realisieren.
2. Der Bürgerschaft bis zum 30.12.2023 zu berichten.