Informationen dürfen kein Privileg sein – Hamburg entwickelt einen Online-Teilhabenavigator als Instrument der Armutsbekämpfung

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

22. Wahlperiode

21.09.2022, Drucksache 22/9439

Antrag

der Abgeordneten Mareike Engels, Filiz Demirel, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Linus Görg, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion

Betr.: Informationen dürfen kein Privileg sein – Hamburg entwickelt einen Online-Teilhabenavigator als Instrument der Armutsbekämpfung

Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD haben im Koalitionsvertrag die Einführung eines Online-Teilhabenavigators beschlossen, der als direkte Maßnahme zur Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit in der Folge auch zur Armutsbekämpfung beitragen soll.

Mit dem Online-Teilhabenavigator wollen wir lebenslagengerecht über gesetzliche Leistungen informieren und diese für alle Interessierten leichter und verständlicher zugänglich machen. Der Navigator fungiert dabei als Kompass und insbesondere als Unterstützung in schwierigen Lebenslagen, um sich bei der Vielzahl von Vorschriften, Zuständigkeiten und den unterschiedlichsten Hilfsangeboten niedrigschwellig zurecht finden zu können.

Mit dem Teilhabenavigator sollen nicht nur die vielfältigen sozialen Hilfen, Beratungsangebote und Vergünstigungen in Hamburg leichter auffindbar und nutzbar gemacht werden. Er soll auch den Zugang zu kulturellen und sozialen Einrichtungen von privaten Kultureinrichtungen bis hin zu Sportvereinen erleichtern, die ihrerseits den Teilhabenavigator nutzen könnten, um ihre Angebote und spezifische Vergünstigungen bekannter und leichter zugänglich zu machen.

Ausgehend von der gesamten Bandbreite der gesetzlichen Sozialleistungen sollen sukzessive weitere Leistungsbereiche der Hamburger Behörden mit ihren Leistungen einbezogen werden. Dabei kann sowohl auf schon vorhandene digitale Angebote wie den Familienwegweiser aufgebaut werden, als auch auf die Vorarbeiten im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes für bundesweit einheitliche Online-Dienste im sozialen Bereich. Nicht staatlich finanzierte Hilfestrukturen und Angebote – insbesondere der Wohlfahrtsverbände und anderer vorrangig ehrenamtlich tätiger Organisationen – sollen nach Möglichkeit in diesen Teilhabenavigator eingebunden werden. Die Bürgerschaft bittet hierbei um gegenseitige Kooperationsbereitschaft.

So könnten perspektivisch alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Angebote auf einer zentralen und ausbaufähigen Start- und Portalseite zusammengeführt werden, damit sie von dort leicht erschlossen werden können und aktiv für die Verbesserung der eigenen Lebenssituation genutzt werden können.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. eine detaillierte Konzeption für einen niedrigschwelligen und barrierefreien Online-Teilhabenavigator zu erstellen und seine Einführung im Laufe des Jahres 2024 vorzubereiten.

2. die Bürgerschaft zum 01.08.2023 über den Stand der Planungen zu informieren

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