Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Solidarisch, sozial und nachhaltig: Arbeit, Integration, Inklusion und Opferschutz

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

22. Wahlperiode

01.12.22, Drucksache 22/10297

Antrag

der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Milan Pein, Kazim Abaci,
Cem Berk, Astrid Hennies, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck,
Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Baris Önes,
Dr. Mathias Petersen, Britta Schlage, Markus Schreiber, Sören Schumacher,
Ali Simsek, Dr. Tim Stoberock, Dr. Sven Tode, Michael Weinreich (SPD)
und Fraktion

und

der Abgeordneten Mareike Engels, Dennis Paustian-Döscher, Eva Botzenhart,
Filiz Demirel, Alske Freter, René Gögge, Linus Görg, Michael Gwosdz,
Dr. Adrian Hector, Britta Herrmann, Sina Imhof, Jennifer Jasberg, Lisa Kern,
Sina Aylin Koriath, Sonja Lattwesen, Dominik Lorenzen, Christa Möller-Metzger,
Zohra Mojadeddi, Lisa Maria Otte, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag,
Lena Zagst, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024
Einzelplan 4

Der Transformationsprozess, dem Gesellschaft und Arbeitswelt im Zuge der Bewältigung und Begrenzung der Klimakrise einerseits und der Digitalisierung andererseits ausgesetzt sind, fordert Anpassungen auch in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, der aktuell hohen Inflationsrate und der Energiepreisexplosion sind weitere Herausforderungen, vor denen Hamburg steht. Mit der richtigen Weichenstellung, einer solidarischen und nachhaltigen Herangehensweise, kann aber auch unter diesen Bedingungen eine gute Zukunft für alle Hamburger:innen gestaltet werden. Der Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 setzt dafür die richtigen Impulse.

Der von SPD und GRÜNEN getragene Hamburger Senat hat, unterstützt von den Regierungsfraktionen, in den ersten Jahren der 22. Wahlperiode bereits wichtige Akzente aus seinem Regierungsprogramm und dem Koalitionsvertrag „Zuversichtlich, solidarisch, nachhaltig – Hamburgs Zukunft kraftvoll gestalten“ umsetzen können und damit – trotz Pandemie – wichtige Vorhaben in der Sozialpolitik realisiert.

Der Einzelplan 4 enthält mit den Aufgabenbereichen 253 „Soziales“ und 255 „Arbeit und Integration“ insbesondere die Wohnungslosenhilfe, die Hilfen zur Existenzsicherung, aber auch die Themen Opferschutz, Frauenhäuser, die Politik für Menschen mit Behinderung, die Förderung des Freiwilligen-Engagements und die Prävention von Extremismus und allgemeiner Menschenfeindlichkeit. Die Arbeitsmarktpolitik ist durch die Begleitung des Hamburger Arbeitsmarktprogramms, den sozialen Arbeitsmarkt und Initiativen zum Thema Gute Arbeit geprägt. Die Integrationspolitik wird immer mehr zu einer Politik, die Teilhabe für Alle durch den Abbau von Barrieren und das Offenhalten niedrigschwelliger Zugänge sichern soll. Hamburg hat einen Migrationshintergrund – und das war in der langen Geschichte der Zuwanderung schon immer so. Über 30 Prozent der Bevölkerung Hamburgs und um die 50 Prozent der Jüngeren haben Migrationserfahrung in der ersten oder zweiten Generation. Heute wirbt Hamburg aktiv um Zuwanderung von Fachkräften. Hamburg ist zudem solidarisch mit allen Flüchtlingen und leistet weiterhin viel für ihre Versorgung und Integration.

Die Corona-Pandemie hat auch das Politikfeld Soziales, Arbeit und Integration in den ersten Jahren der 22. Wahlperiode stark geprägt: Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Tafeln wurden unterstützt (Drs. 22/3515). Sie waren mit besonderen Herausforderungen bei ihrer Arbeit konfrontiert und wurden gleichzeitig stärker gebraucht. Mit einem 20 Millionen Euro schweren Arbeitsmarktprogramm wurden die Folgen der Pandemie im Bereich der Arbeitslosigkeit angegangen. Das zweijährige Programm setzt dabei vor allem auf Qualifizierung und Weiterbildung (Drs. 22/2156), denn die unausgebildeten Arbeitskräfte hat es auch in der Pandemie als Erste getroffen. Erhebliche Anstrengungen wurden zudem im Bereich der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe unternommen. Die Einrichtungen des Winternotprogramms blieben ganzjährig geöffnet und an vielen Stellen wurde das Angebot zum Beispiel immer wieder mit Quarantänestandorten so verbessert, dass es den aktuellen Bedingungen unter der Pandemie gerecht werden konnte.

Arbeitsmarktpolitik

Das Hamburg Welcome Center wurde zu einer umfassenden Anlaufstelle für die Fachkräfte-Einwanderung umgestaltet (Drs. 22/2414). Hier sind auch die Erfahrungen aus dem sehr erfolgreichen Modell-Projekt „work and integration for refugees (W.I.R)“ eingeflossen, wie zum Beispiel die interdisziplinäre Kooperation und Messung auch nicht formaler Kompetenzen. Mit dem neuen Welcome Center ist Hamburg nun gut aufgestellt – nicht nur im Wettbewerb um die internationalen Fachkräfte, sondern auch mit passgenauen Qualifizierungsangeboten für Zugewanderte.

Zudem wurde die sehr erfolgreiche Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit dauerhaft abgesichert (Drs. 22/4401) und ebenfalls beim Welcome Center angebunden. Die Servicestelle leistet seit Jahren einen wichtigen Beitrag, unter anderem zur Sicherung der Rechte von europäischen Arbeitsmigrant:innen. Sie führt maßgeblich den „Runden Tisch für Fairness und klare Regeln auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“. Mit einem Antrag zum Europäischen Wiederaufbauprogramm (Drs. 22/4405) haben wir zudem Akzente für die Zeit nach Corona gesetzt und auch hier noch einmal einen Schwerpunkt auf die Bewältigung der Folgen von Arbeitslosigkeit gelegt, damit diese möglichst schnell und nachhaltig überwunden werden kann.

Für diejenigen, die es ganz besonders schwer am Arbeitsmarkt hatten und haben, haben wir im Rahmen der aktiven Beschäftigungspolitik den sozialen Arbeitsmarkt weiter ausgebaut (Drs. 22/4440). Die dazu getroffenen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag werden umgesetzt.

Mit einem Antrag zu Equal Pay wurde das Thema der nach wie vor bestehenden Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aufgegriffen und eine Nachschärfung der Durchsetzungsmöglichkeiten eingefordert (Drs. 22/3542).

Im Sommer 2021 haben die Fraktionen von SPD und GRÜNEN nach ausführlicher Beratung mit Expert:innen im Sozialausschuss einen Antrag (Drs. 22/6425) an den Senat auf den Weg gebracht, in dem bereits wichtige Reformvorschläge für das SGB II (Hartz IV) für mehr Augenhöhe, bessere Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratungsstellen und Bürokratieabbau formuliert wurden. Viele dieser Vorstellungen werden mit der Einführung des Bürgergeldes aufgegriffen, das Anfang 2023 starten wird.

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ist in Anbetracht des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erneut ein wichtiges und aktuelles Thema, das in einem Antrag aufgegriffen wurde (Drs. 22/8359), ebenso wie die Bemühungen zur Steigerung der Erwerbsquote von Migrantinnen, die immer noch hinter der Quote der nicht migrierten Frauen in Hamburg liegt (Drs. 22/8357).

Das Hamburger Bündnis für Gute Arbeit wurde, wie im Koalitionsvertrag versprochen, gegründet und durch einen Index Gute Arbeit in Hamburg ergänzt.

Wohnungslosenhilfe

Die Wohnungslosenhilfe und die Unterstützungsangebote für Obdachlose sind ein andauerndes und wichtiges Thema der Hamburger Sozialpolitik. Gerade in der Zeit der Pandemie war dieses Hilfesystem stark gefordert. Trotz teils sehr kontroverser Diskussion hat das Hamburger Hilfesystem einen sehr hohen Standard erreicht. Die Regierungsfraktionen haben dies durch Anträge zur Stärkung des Hilfesystems (Drs. 22/2311), zu einem speziellen Wohnangebot für Prostituierte (Drs. 22/3883), Bürgschaften für den Wohnungsbau für besondere Zielgruppen (Drs. 22/4396), die Initiierung eines „Housing First“-Projekts (Drs. 22/4444), eine neue Notübernachtungsstelle für Jungerwachsene (Drs. 22/4795) und dem Anstoß für eine Pension für Arbeit suchende EU-Zuwander:innen (Drs. 22/9718) begleitet. Der Zugang zu Personalausweisen wurde für Obdachlose erleichtert, indem dafür gesorgt wurde, dass er nicht an den Gebühren scheitert (Drs. 22/4228). Postadressen und Verwahrgeldkonten für Obdachlose wurden in einem Antrag (Drs. 22/8140) ebenso aufgegriffen wie das Entlassmanagement von Obdachlosen in den Krankenhäusern (Drs. 22/8358).

Zudem ist die Wohnungslosenhilfe im Sozialausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft fortlaufend Gegenstand der Beratung und wird eng begleitet.

Die Schuldnerberatungsstellen mit ihrem, gerade unter Corona-Bedingungen, wichtigen Auftrag haben wir mit einem Antrag ebenfalls gestärkt (Drs. 22/2991). Auch das unter den aktuellen Bedingungen besonders wichtige Thema der Versorgungssperren (Drs. 22/7824) bei Wasser, Strom und Gas wurde durch einen Antrag aufgegriffen und mit der Einrichtung eines Runden Tisches angepackt.

Menschen mit Behinderung: Inklusion weiter stärken

Für Menschen mit Behinderung haben sich weitgehende Verbesserungen aus dem neuen Bundesteilhabegesetz ergeben. Damit sie diese auch in Anspruch nehmen können, bedarf es einer leistungsstarken Verwaltung und auskömmlicher Budgets. Für beides haben sich die Regierungsfraktionen von Rot-Grün mit entsprechenden Anträgen zur Eingliederungshilfe in der Bürgerschaft eingesetzt (Drs. 22/4397). Ein Resultat des neuen Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist ein neuer Schwung beim barrierefreien Umbau von Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit Publikumsverkehr (Drs. 22/4398). Hierzu wurde in einem Antrag ein Bericht und ein Maßnahmenplan verlangt. Das gleiche Gesetz hat auch einen Partizipationsfonds (Drs. 22/4447) geschaffen, den die Regierungsfraktionen mit einem Haushaltsantrag aufgegriffen und gefüllt haben.

Integration

Im Bereich der Integrationspolitik wurde mit entsprechenden Initiativen die Arbeit des Integrationsbeirats erneut weiterentwickelt (Drs. 22/1120). Das Integrationsbarometer (Drs. 22/4445), das Auskunft über die Qualität des Zusammenlebens in Hamburg gibt, wurde verstetigt und Migrantenselbstorganisationen (MSO) (Drs. 22/4446) und Sprachkurse (Drs. 22/4439) gestärkt. Das sehr gute Hamburger Integrationskonzept wird regelmäßig in fast allen Fachausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft beraten. Die Rentenproblematik von jüdischen Zugewanderten wurde in einem interfraktionellen Antrag aufgegriffen (Drs. 22/2144).

Demokratie, Zusammenhalt und Respekt stärken

Eine Gesellschaft des gegenseitigen Respekts und der Förderung von Vielfalt braucht Engagement und die Fähigkeit aufeinander zuzugehen, um Gräben zu überwinden. Dazu gibt es viele gute Ansätze von zivilgesellschaftlich Agierenden. Damit diese Arbeit fortgesetzt und ausgebaut werden kann, setzten sich die Regierungsfraktionen für ein Demokratiefördergesetz ein und haben dazu einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht (Drs. 22/2413). Das Engagement gegen Rechtsextremismus darf nicht nachlassen und ist wichtiger denn je. Der Senat hat dazu, wie im Koalitionsvertag versprochen, ein neues behördliches Kompetenznetzwerk geschaffen, das mit einem Antrag (Drs. 22/4260) begleitet wurde. Es ist von zentraler Bedeutung, dass hier die verschiedenen Ressorts von der Prävention bis hin zu Repression zusammenarbeiten.

Eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Antiziganismus (Drs. 22/5772) und eine Strategie zur Bekämpfung von anti-schwarzem Rassismus (Drs. 22/7412) wurden ebenfalls auf den Weg gebracht.

Förderung des Freiwilligen-Engagements

Die Regierungsfraktionen haben eine Sonderauswertung des Freiwilligensurvey für Hamburgs Bezirke angestoßen und Eckpunkte für die Einführung einer Engagementkarte auch in Hamburg in die Bürgerschaft eingebracht, sodass dieses Projekt ebenfalls auf den Weg gebracht werden konnte (Drs. 22/5485 und Drs. 22/7238).

Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 verfolgt der Senat richtigerweise fünf zentrale Ziele: Die Corona-Notsituation zu verlassen, die städtischen Grundfunktionen auszufinanzieren, die Folgen des Ukraine-Krieges zu bewältigen, die Zukunftsstadt Hamburg weiter zu gestalten und dabei finanzpolitisch Kurs zu halten und einen doppischen Ergebnisausgleich in 2024 zu erreichen. Um die sozialen Sicherungssysteme und Leistungen, die zahlreichen sozialen Dienste und Angebote krisenfest abzusichern, wird deshalb der Einzelplan 4 der Sozialbehörde um rund 142 Millionen Euro in 2023 beziehungsweise 170 Millionen Euro in 2024 deutlich verstärkt. Zudem wurden Vorkehrungen getroffen, um den aktuellen Anforderungen im Bereich der Integration insbesondere von Geflüchteten zu entsprechen. Der Gesamthaushalt beinhaltet 135 Millionen Mehrbedarf für die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs insbesondere für Geflüchtete sowie einen Ausgleich des Anstiegs bei den gesetzlichen Leistungen (über 100 Millionen Euro in 2024 aufwachsend).

Über diese notwendigen und erheblichen Zuwächse in den Aufgabenbereichen 253 und 255 hinaus sollen im Haushaltsplan des Einzelplans 4 folgende Akzente für die Jahre 2023 und 2024 gesetzt werden:

  1. Verstärkung des Opferschutzes und Betrieb des 6. Hamburger Frauenhauses

Der Opfer- und Gewaltschutz insbesondere für Frauen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Hamburger Sozial- und Gleichstellungspolitik. Senat und Regierungsfraktionen haben mit Initiativen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Drs. 22/2319), zur Stärkung der Opferhilfe-Beratungsstellen (Drs. 22/4261) und zum 24/7 Frauenhaus (Drs. 22/4450) diesen Bereich gezielt unterstützt. Projekte zur Überwindung traditionell patriarchaler Rollenmuster wie „comMIT!ment“ werden weiter gefördert (Drs. 22/4442).

Der Senat hat den Opferschutz in Hamburg in den letzten Jahren bereits mehrfach gestärkt (siehe Drs. 21/19677 und Drs. 22/7010). Über die bereits erfolgten Verstärkungen hinaus sollen auch mit dem diesjährigen Haushalt zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Vorgaben des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul- Konvention) und der nach wie vor hohen Auslastung des Hamburger Schutz- und Unterstützungssystems Rechnung zu tragen.

Das 6. Hamburger Frauenhaus mit 32 Plätzen wurde zum Mai 2020 in Betrieb genommen. Bis zum 31.12.2021 wurden 50 Frauen und 70 Kinder aufgenommen und fanden dort Schutz und Unterstützung. Die Auslastungsquote betrug im Jahr 2021 96,63 Prozent. Damit leistet das 6. Hamburger Frauenhaus einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von von Gewalt betroffenen Frauen in Hamburg, ganz im Sinne des Konzeptes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege (Drs. 20/10994) und der Istanbul-Konvention.

Das in viele Stadtteilen bereits erfolgreich durchgeführte sozialräumliche Projekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt soll fortgeführt und finanziell durch eine einheitliche Förderrichtlinie besser abgesichert werden.

  1. Fortführung des Projekts comMIT!ment

Junge Menschen – mit oder ohne Migrationshintergrund – werden in ihrer Jugend häufig mit unterschiedlichen Erwartungen und geschlechtsspezifischen Rollenbildern konfrontiert. Gerade wenn in ihren Familien traditionelle, patriarchale Strukturen vorgelebt werden, kann dies sowohl für junge Frauen als auch für junge Männer mit negativen Auswirkungen auf die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe an unserer Gesellschaft verbunden sein. Denn Gleichberechtigung und Selbstbestimmung sind zentrale Werte, deren Achtung von allen Mitgliedern unserer Gesellschaft gefordert wird. Auch von jungen Männern aus patriarchal geprägten Familien und Gesellschaften erwarten wir Akzeptanz und die Auseinandersetzung mit unseren gesellschaftlichen Regeln und den Leitlinien des Grundgesetzes. Sollen sie Teil unserer Gesellschaft werden, müssen wir ihnen Angebote machen und Chancen zur Integration eröffnen. Zur Integration gehören aber selbstverständlich auch Konsequenzen für den Fall, dass die grundlegenden gesellschaftlichen Werte angegriffen oder missachtet werden. Die Selbstbestimmung und die Unversehrtheit einer jeder Frau und eines jeden Menschen sind nicht verhandelbar. Die Erfahrungen zeigen, dass ein breites und vor allem präventives Angebot zur Aufklärung über Gleichberechtigung und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen vorgehalten werden muss.

Präventive Maßnahmen sollten konkret unterstützt werden, um patriarchalen Strukturen und patriarchalem Denken grundsätzlich entgegenzutreten. Dazu soll in Hamburg das Präventionsprojekt comMIT!ment, das in der Drs. 21/4697 unter Rot-Grün von der Bürgerschaft beschlossen wurde, unter dem Dach von Jugendarbeit e.V. verstetigt und gefördert werden.

comMIT!ment sensibilisiert junge Menschen für die Notwendigkeit eines gleichberechtigten Zusammenlebens aller Geschlechter und setzt sich für den Abbau patriarchaler Strukturen und der damit verbundenen Gewalt ein. Dazu reflektiert comMIT!ment mit jungen, männlich sozialisierten Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren geschlechtsbezogene Rollenvorstellungen und entwickelt mit ihnen gemeinsam Handlungsoptionen. Da das Projekt einen Peer-Education-Ansatz verfolgt, werden Jungen und junge Männer, die aufgrund von Rassismus und/oder aufgrund ihrer (sozialen) Herkunft von Marginalisierung betroffen sind, zu Multiplikatoren ausgebildet.

Das Projekt ist inzwischen aus der Hamburger Jugendarbeit nicht mehr wegzudenken und leistet wichtige und konstant wertvolle Arbeit. Insgesamt ist die Unterstützung von Projekten wie comMIT!ment ein weiteres Zeichen dafür, dass wir uns in Hamburg Problemen unaufgeregt annehmen und Lösungen anbieten – ohne in Alarmismus und Scheindebatten zu verfallen.

  1. Förderung der Erwerbsbeteiligung von Migrantinnen

Mit den bis Mitte 2023 zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Programm REACTEU wurde im Rahmen des Corona-Arbeitsmarktprogramms das ESF-Vorhaben Jobcoach vorübergehend um 100.000 Euro per annum aufgestockt. Das Vorhaben richtet sich an gering qualifizierte Erziehende im Leistungsbezug und erreicht weit überwiegend alleinerziehende Frauen mit Migrationshintergrund.

Die Aufstockung hat der Träger bisher genutzt, um bei der Teilnehmerakquise neue Wege zu gehen, diese insgesamt zu stärken und damit die Zahl der von ihm unterstützten, häufig alleinerziehenden geringqualifizierten Eltern zu erhöhen. Ziel ist immer die Verbesserung der Anschlussperspektive auf dem Arbeitsmarkt. Konkret wurden die Menschen in ihrer Herkunftssprache und vor allem „alltagsnah“ direkt in den Quartieren, zum Beispiel auf Spielplätzen, in Bücherhallen (Dialog in Deutsch) oder bei passenden Veranstaltungen (Hamburger Tag der Familien) angesprochen und für das Projekt gewonnen. Ohne die zusätzlichen Ressourcen wurden die Teilnehmenden vor allem über Elternschulen und Stadtteilbüros akquiriert.

Diese neuen Kontakt- und Akquisewege der aufsuchenden Beratung sind personalintensiv, aber lohnenswert im Sinne der Menschen, die sonst nicht erreicht würden. Fachlich geboten ist daher ihre Aufrechterhaltung, sie sollten auch über das Ende des Corona-Arbeitsmarktprogramms und das Ende von REACT-EU hinaus bestehen bleiben.

  1. Beteiligung am Bund-Länder-Integrationsbarometer sichern

Eine nachhaltige Integrationspolitik zielt darauf ab, die Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und dauerhaft ein gutes Zusammenleben von Einheimischen und Migrant:innen zu ermöglichen. Integration bedeutet, eine gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen zu erreichen. Somit leitet sich ab, dass ein gemessener Fortschritt erreicht wird, wenn sich die Lebensbedingungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund aneinander angleichen.

Das Hamburger Integrationskonzept formuliert quer durch alle Politikbereich Zielwerte und Indikatoren, durch die Fortschritte in gesellschaftlich relevanten Lebensbereichen erkennbar gemacht werden. Durch die jährliche Berichterstattung zum Konzept werden Fortschritte kontrolliert und die Bürgerschaft informiert.

Ergänzt wird das Integrationskonzept durch Sonderauswertungen des SVR-Integrationsbarometers (SVR-IB) für Hamburg. Das Integrationsbarometer ist eine repräsentative Bevölkerungsumfrage unter Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Deutschland. Es misst alle zwei Jahre (siehe Integrationsbarometer des Sachverständigenrats für Integration und Migration (svr-migration.de)) das Integrationsklima in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland und erhebt Einschätzungen und Erwartungen der Bevölkerung mit Blick auf Integration und Migration sowie auf Integrations- und Migrationspolitik.

Ergebnisse dieser Auswertung fanden Eingang in den Bericht zum Umsetzungsstand des Integrationskonzepts. Auf diese Weise konnte unter anderem gezeigt werden, dass das Integrationsklima in Hamburg insgesamt besser ist als im Bundesdurchschnitt. Die Ergebnisse zeigen aber auch Handlungsbedarf auf. So zeigt die Befragung, dass Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Herkunft und Religion in Hamburg etwas häufiger beobachtbar sind als im Bundesdurchschnitt. Diese Befunde gilt es ernst zu nehmen.

Die Sonderauswertung des Integrationsbarometers für Hamburg hat in der Vergangenheit gezeigt, welche Bedeutung subjektive Sichtweisen für das Gelingen von Integration haben. Deshalb sollen die subjektiven Integrationsdimensionen von nun an, wie in Drs. 21/16523 beschlossen, kontinuierlich erhoben werden.

Hamburg nimmt darüber hinaus am „Integrationsmonitoring der Länder“ teil, das auf Beschluss der Konferenz der für Integration zuständigen Minister:innen/Senator:innen der Länder (lntMK) seit 2011 alle zwei Jahre vorgelegt wird. Das Integrationsmonitoring der Länder ist ein gemeinsames Produkt aller Bundesländer und erscheint im Jahr 2023 bereits zum siebten Mal. Die umfassendste Auswertung zum Stand der Integration in den deutschen Bundesländern zielt darauf ab, den Integrationsprozess anhand von validen und nachvollziehbaren Indikatoren messbar zu machen, indem es Differenzen zwischen Personen beziehungsweise Bevölkerungsgruppen mit und ohne Migrationshintergrund darstellt.

Die aktuellen Zahlen des Integrationsmonitoring sowie der Sonderauswertungen des SVR-Integrationsbarometers (SVR-IB) machen deutlich, dass die Integration der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in vielen Bereichen weiter voranschreitet, dass aber auch negative Trends zu beobachten sind.

Statistische Erkenntnisse unterstützen maßgeblich das Hamburger Integrationskonzept, helfen Handlungsbedarfe zu erkennen, Entwicklungen sichtbar zu machen und die Wirkung von Integrationsmaßnahmen zu prüfen. Für eine nachhaltige Integrationspolitik kann Hamburg deshalb nicht auf die Teilnahme an den genannten Auswertungen verzichten.

Durch die Beteiligung des Bundes am SVR-IB, wird dieses künftig zu einem Bund- Länder-Integrationsbarometer (BLIB). Formell wird die Beteiligung über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und eine Zuwendung umgesetzt. Aus Hamburger Sicht bedeuten diese Entwicklungen:

Die Kosten, die für die Länder anfallen, werden paritätisch auf diese verteilt. Für jedes Land fallen 25.000 Euro an, in Summe 400.000 Euro. Diese Kosten liegen deutlich unter jenen, die für eine weitere Sonderauswertung allein für Hamburg angefallen wären.

  1. Stärkung der Migrantenselbstorganisationen

Senat und Regierungsfraktionen haben sich mit dem Koalitionsvertrag für die 22. Legislaturperiode vorgenommen, die Förderung der Hamburger Migrantenselbstorganisationen (MSO) weiter auszubauen.

„Hierzu werden die bestehenden Empowerment-Ansätze und Projekte weiter gestärkt und es wird darauf hingewirkt, dass Migrant*innen-Selbstorganisationen bei Ausschreibungen im Bereich der Regelförderung verstärkt angesprochen werden. Hierzu soll u.a. die Projektvergabe an „Tandems“ aus erfahrenen Trägern und Migrant*innen Selbstorganisationen ermöglicht werden. Um gerade unerfahrenere Projektträger und Migrant*innen-Selbstorganisationen zu unterstützen, wollen wir die Beratung in Zuwendungsfragen verbessern“

MSO spielen in der Integration eine wichtige Rolle. Deshalb sind die MSO zu stärken und weiterzuentwickeln. Vor dem Hintergrund der Neuzuwanderung durch Geflüchtete nach Hamburg spielen MSO eine noch wichtigere Rolle.

Die wirksame Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte stellen eine der großen gesellschaftspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. In Hamburg leben Menschen aus über 180 Ländern und machen circa 35 Prozent der hamburgischen Bevölkerung aus. Diese Bevölkerungsgruppe ist sehr vielfältig und keine soziokulturell-homogene Gruppe. Vielmehr zeigen sich – wie in der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund – differenzierte Lebensauffassungen und Lebensweisen. In den letzten Jahren nahm die Gründung eigenständiger Gruppen und Vereine durch Migranten:innen in Hamburg zu. Zu den Aktivitäten der MSO gehören die Informations-, Beratungs- und Bildungsarbeit sowie politische Aktivitäten. Es wird immer wieder deutlich, welche wichtige Rolle die Selbstorganisationen von Migranten und Migrantinnen für eine wirksame Integration spielen. Deren Potenzial wurde bisher noch nicht ausgeschöpft. Sie sind für die zugewanderten Hamburger:innen oft die erste Anlaufstelle beim Auftreten von Problemlagen und erbringen – in der Regel auf ehrenamtlicher Basis – wertvolle Dienstleistungen für die Migrant:innen. Ihr Zugang zu großen Teilen der Migrant:innenbevölkerung ist – im Vergleich zu den etablierten Diensten und Einrichtungen – in der Regel deutlich besser einzustufen. Die Integrationsarbeit der verschiedenen MSO ist allerdings bislang nur partiell untereinander vernetzt. Da ihre Integrationsarbeit in der Regel auf ehrenamtlichen Ressourcen basiert, besteht bei den MSO in Hamburg weiterhin ein erheblicher Professionalisierungsbedarf.

In Hamburg gibt es derzeit schätzungsweise 150 bis 750 MSO. Hierbei ist anzumerken, dass nur Schätzungen möglich sind, da es an empirischen Daten fehlt (vergleiche SVR-Forschungsbereich 2020-2, Seiten 15 folgende).

  1. Sicherstellung Sprachkurse

Zentrale Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist eine gemeinsame Sprache. Die Integrationschancen der neu in Hamburg angekommenen Menschen hängen daher in hohem Maße davon ab, ob ihnen ein schneller Zugang zu Sprachkursen ermöglicht werden kann. Diese sind zum einen die zentrale Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, zum anderen sind sie auch Orte des Austauschs und Kennenlernens. Wird dieses Angebot nicht schnell und hürdenfrei für die neu in Hamburg angekommenen Menschen gestellt, führt dies zu Integrationsbarrieren. Dadurch entstehen lang wirkende Blockaden und Frust wird erzeugt – unter den Geflüchteten wie auch in der aufnehmenden Gesellschaft.

Deshalb muss auch in den kommenden Jahren alles daran gesetzt werden, gleiche Chancen und Teilhabe für alle Hamburger:innen zu ermöglichen und sicherzustellen.

  1. Maßnahmen der Schuldnerberatung ausbauen

Die Schuldnerberatungsstellen sollen durch die Qualifizierung zusätzlicher Beratungskräfte und ein Gutscheinprogramm gestärkt werden.

Die finanzielle Unterstützung der Ausbildung/Qualifizierung in der Schuldnerberatung hilft den Beratungsstellen, neue Beratungskräfte zu gewinnen und versetzt sie in die Lage, personell auf steigende Nachfrage reagieren zu können. Als Teil des Corona- Arbeitsmarktprogramms konnten unter Nutzung der Mittel aus dem Hamburger Wirtschafts- Stabilisierungsprogrammes (HWSP) in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt zehn Beschäftigte der Hamburger Schuldnerberatungsstellen die erforderliche Qualifizierung absolvieren, sodass nach erfolgreichem Abschluss der sogenannten Zertifikatskurse zehn zusätzliche Beratungsfachkräfte zur Verfügung stehen. Pro Fall entstehen Kosten von 17.500 Euro (circa 5.000 Euro Kurskosten und 12.500 Euro Zuschuss zu den Personalkosten für die Freistellung der zu qualifizierenden Mitarbeiter: innen). Diese Möglichkeit soll auch weiterhin zur Verfügung stehen.

Aktuell bietet die Sozialbehörde im Rahmen des Corona-Arbeitsmarktprogramms die Möglichkeit an, aus Mitteln des HWSP bei den anerkannten Schuldnerberatungsstellen für Menschen, die über den Einkommensgrenzen liegen, einen Zuschuss zu den Beratungskosten in Höhe von 200 Euro über einen Gutschein zu erhalten. Auch dieses Instrument wird positiv bewertet, da es eine Entlastung für das Beratungsgeschäft der von der Sozialbehörde finanzierten Beratungsstellen schafft und gleichzeitig Menschen in Notlagen hilft, die Beratung in Anspruch zu nehmen. Mit Blick auf die erwartete Zunahme der Inanspruchnahme von Schuldnerberatungsleistungen soll diese Möglichkeit auch für Menschen mit geringen Einkommen über den Grenzen, die für eine kostenfreie Beratung berechtigen, aufrechterhalten und ausgeweitet werden.

  1. Finanzierung der Aufstockung zusätzlicher §16i-Stellen für Hamburg

Mit dem Teilhabechancengesetz wurden auf Bundesebene verschiedene Instrumente geschaffen, von denen insbesondere langzeitarbeitslose Menschen profitieren sollen. Das Geld fließt in Lohnkostenzuschüsse, Qualifizierungsmaßnahmen und das sogenannte Coaching, eine beschäftigungsbegleitende Betreuung der vormals Arbeitslosen.

Die Stadt Hamburg bietet bereits für Menschen, die langzeitarbeitslos sind und absehbar keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, nach § 16i SGB II einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt, der eine verlässliche Perspektive eröffnet und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowohl in der freien Wirtschaft, in öffentlichen Unternehmen wie auch in gemeinwohlorientierten Quartiersprojekten ermöglicht.

In den letzten Jahren ist es unter Einsatz aller Akteur:innen gelungen, die Zahl der geförderten Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft, bei öffentlichen Arbeitgeber:innen sowie Beschäftigungsträgern für zuvor langzeitarbeitslose Menschen auf rund 2.000 zu steigern.

Die Ergebnisse zeigen, die Bilanz ist durchweg positiv: Der soziale Arbeitsmarkt ist ein unverzichtbares Instrument, langzeitarbeitslosen Menschen wieder Teilhabe zu ermöglichen und ihnen den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen.

Neben Plätzen in der Wirtschaft und in öffentlichen Unternehmen soll mit den zusätzlichen Mitteln ein Fokus auf gemeinwohlorientierte Quartiersprojekte gelegt und gemeinsam mit ihnen nach § 16i SGB II geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse ausgeweitet werden. Statt Arbeitslosigkeit zu verfestigen, sollen so Teilhabechancen geschaffen und die soziale und ökologische Infrastruktur in den Quartieren der Stadt gestärkt werden, wo diese ansonsten fehlt.

  1. Beratungsstellen unterstützen

Die FHH ist eine weltoffene und vielfältige Stadt, zu deren Selbstverständnis es gehört, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und die Gesellschaft dafür zu sorgen hat, dass alle Menschen einen gleichen und gleichberechtigten Zugang zu Teilhabe haben. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Sprache, seiner Herkunft, seines Alters, seines Glaubens, seiner sexuellen Orientierung oder seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden. Dieses Selbstverständnis ist die Grundlage unseres Zusammenlebens.

Antidiskriminierungsberatungsstellen wie beispielsweise „amira“ in Trägerschaft des basis & woge e.V. oder das intersektionale Empowerment-Projekt „re_Member“ sind tragende Säulen bei der Unterstützung der Betroffenen von rassistischer Diskriminierung. Hier wird ihnen bei individueller Beschwerde geholfen und Handlungsoptionen und Werkzeuge an die Hand gegeben, um Diskriminierungserfahrungen wirksam zu begegnen. Die Nachfrage nach Beratung in diesem Kontext steigt kontinuierlich.

Diese wertvolle Arbeit gilt es angesichts der aktuellen Situation stärker zu unterstützen.

  1. Freiwilliges Engagement der Flüchtlingshilfe im Kontext nationaler und internationaler Unterstützung Geflüchteter stärken

Die FHH ist, zusammen mit vielen anderen Städten, Teil des Bündnisses Sicherer Hafen. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft bekennt sich Hamburg zur Seenotrettung im Mittelmeer und spricht sich außerdem gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung aus.

Auch mit Blick auf die Unterstützungsstrukturen in der Stadt kann Hamburg schon heute große Erfolge bei der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen beispielsweise im Bildungssystem und Arbeitsmarkt vorweisen. Dabei hat Hamburg einen starken Fokus darauf gelegt, Bleibeperspektiven aufzuzeigen. So geht die 3+2- Regelung für Auszubildende maßgeblich auf Hamburger Initiativen zurück. Mit Strukturen wie „work and integration for refugees W.I.R“ und dem jetzt erweiterten Hamburg Welcome Center sowie Programmen wie dem Landessprachenprogramm oder Institutionen wie das landesfinanzierte Flüchtlingszentrum und weiteren Projekten im Netzwerk FLUCHTort Hamburg bietet Hamburg eine umfassende Beratung und Unterstützung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt an. Hinzu kommt eine umfassende Förderung von dauerhaften Beratungsstrukturen wie in den Integrationszentren oder in der Anerkennungsberatung. Im Hinblick auf die Aufnahme vulnerabler Gruppen hat Hamburg gegenüber dem Bund außerdem immer wieder seine Aufnahmebereitschaft oberhalb üblicher Verteilungsschlüssel deutlich gemacht, so zuletzt bei der Aufnahme von Menschen, die aus Afghanistan evakuiert werden mussten.

Ergänzend zu den Aktivitäten Hamburgs im Bereich der Geflüchtetenpolitik beteiligen sich viele gemeinnützige Organisationen auch daran Geflüchtete, die unter zum Teil prekären Bedingungen leben, mit Hilfsgütern zu unterstützen oder etwa Engagement in der Seenotrettung im Mittelmeer durch die Sammlung von Spenden und eigene Expertise zu flankieren. Organisationen wie beispielsweise Hanseatic Help oder United4Rescue leisten damit einen wichtigen Beitrag im internationalen Kontext von Flüchtlingsunterstützung.

Das umfassende zivilgesellschaftliche Engagement in der Stadt profitiert von etablierten Vernetzungsstrukturen und ist ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens, das mit weiteren Ressourcen stabilisiert und zielgerichtet für die aktuell wachsenden Anforderungen gestärkt werden soll.

  1. Inflationsausgleich für Projekte zur Förderung des Engagements

Im Rahmen der Hamburger Engagementstrategie (Drs. 21/19311) können sich Initiativen, Organisationen und Vereine bei der Stadt um Förderung ihrer Vorhaben zum Freiwilligen-Engagement bewerben. Im Rahmen der „Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements“ können so Projekte mit bis zu 30.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die Förderrichtlinie ist ausgestattet mit 200.000 Euro pro Jahr. Diese Fördersumme wurde zuletzt fast vollständig ausgeschöpft (vergleiche Drs. 22/7847).

Aufgrund steigender Preise geraten auch Trägerorganisationen von Projekten zur Förderung des Engagements in Hamburg zunehmend unter Druck. Gleichzeitig ist durch die Preissteigerung ein Rückgang von Spendengeldern für den gemeinnützigen Sektor zu befürchten. Viele der Projekte sind jedoch zumeist angewiesen auf öffentliche Unterstützung oder Spendengelder.

Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

  1. Verstärkung des Opferschutzes und Betrieb des 6. Hamburger Frauenhauses Die Bürgerschaft möge beschließen:
  2. Der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“ Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 622.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 252.02 „Zentraler Ansatz“, des Einzelplans 4 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 622.000 Euro abgesenkt.

Der Senat wird ersucht,

  1. zur Fortführung der, aufgrund der durch die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden gestiegenen Fallzahlen, notwendig gewordenen personellen Stärkung der Fachberatungsstellen im Bereich Opferschutz in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Mittel von jeweils 130.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
  2. den Betrieb des 6. Frauenhauses sicherzustellen.
  3. eine Förderrichtlinie zur Finanzierung der StoP-Projekte zu konzipieren und umzusetzen, sodass die vorhandenen Projekte auf eine solide Finanzierungsbasis gestellt werden und wenn möglich auch noch weitere Projekte finanziert werden können.
  4. Fortführung des Projekts comMIT!ment

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

  1. die Fortführung des präventiven Projekts comMIT!ment zum Schutz von Mädchen und jungen Frauen sicherzustellen.

Das Projekt soll sich an Schüler sowie an junge Männer mit und ohne Migrationshintergrund richten – auch in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wie beispielsweise Jugendtreffs.

  1. für die Fortführung des Projektes in den Jahren 2023/2024 im Einzelplan 4 in der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“ für die Durchführung eines weiteren zweijährigen Projektzeitraumes von comMIT!ment insgesamt bis zu 272.000 Euro bereitzustellen.
  2. Förderung der Erwerbsbeteiligung von Migrantinnen Die Bürgerschaft möge beschließen:
  3. Der Ansatz der Produktgruppe 255.02 „Arbeitsmarktpolitik“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 100.000 Euro abgesenkt.
  4. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 255 „Arbeit und Integration“ werden wie folgt ergänzt:

„Die Ermächtigung in der Produktgruppe 255.02 „Arbeitsmarktpolitik”, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen” Kosten zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in der Höhe von 100.000 Euro nur genutzt werden, um die Förderung der Erwerbsbeteiligung von Migrantinnen zu verstärken.“

  1. Beteiligung am Bund-Länder-Integrationsbarometer sichern

Der Senat wird ersucht,

  1. seine Aktivitäten im Bereich des vergleichenden Ländermonitorings fortzusetzen,
  2. sich auch in 2023 an dem Bund-Länder-Integrationsbarometer (BLIB) zu beteiligen,
  3. im Einzelplan 4, Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“ 25.000 Euro für die Beteiligung am Bund-Länder-Integrationsbarometer (BLIB) in den Haushaltsjahren 2023/2024 im Rahmen der Ermächtigungen zu verwenden,
  4. der Bürgerschaft zum 31. Dezember 2024 über das Bund-Länder-Integrationsbarometer und den Umsetzungsstand zu berichten.
  5. Stärkung der Migrantenselbstorganisationen (MSO)

Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. Der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 100.000 Euro abgesenkt.
  2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 255 „Arbeit und Integration“, werden wie folgt ergänzt:

„Die Ermächtigung in der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen” Kosten zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in der Höhe von zusätzlich 100.000 Euro nur genutzt werden, um die Integrationsarbeit der Migrantenselbstorganisationen in verstärktem Umfang zu fördern.“

  1. Sicherstellung Sprachkurse

Der Senat wird ersucht,

  1. die Sprachförderangebote entsprechend der Zahl der Geflüchteten anzupassen und die Kostendeckung in den Jahren 2023/2024 sicherzustellen.
  2. die Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der Sprachförderung im Einzelplan 4, Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“ entstehen, wie bereits in den vergangenen Jahren als flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ zu decken, sollten die im Einzelplan 4 geplanten Mittel für die Sprachförderung nicht auskömmlich sein.
  3. Maßnahmen der Schuldnerberatung ausbauen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. Der Ansatz der Produktgruppe 255.02 „Arbeitsmarktpolitik“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 100.000 Euro abgesenkt.
  2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 255 „Arbeit und Integration“, werden wie folgt ergänzt:

„Die Ermächtigung in der Produktgruppe 255.02 „Arbeitsmarktpolitik”, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen” Kosten zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in der Höhe von 100.000 Euro nur genutzt werden, um Maßnahmen zur Ausweitung der Kapazitäten der Schuldnerberatung zu finanzieren.“

  1. Finanzierung der Aufstockung zusätzlicher §16i-Stellen für Hamburg

Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. Der Ansatz der Produktgruppe 255.02 „Arbeitsmarktpolitik“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 170.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 170.000 Euro abgesenkt.
  2. Die haushaltsrechtliche Regelung des Aufgabenbereichs 255 „Arbeit und Integration“, wie folgt zu ergänzen:

Die Ermächtigung in der Produktgruppe 255.02 „Arbeitsmarktpolitik”, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen” Kosten zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in der Höhe von 170.000 Euro nur genutzt werden, um zusätzliche geförderte Arbeitsplätze nach § 16i SGB II in Projekten zur gemeinwohlorientierte Quartiersarbeit und zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Infrastruktur – vor allem in benachteiligten Stadtteilen – einzurichten und die bei Bedarf erforderlichen Regiekosten im Einzelplan 4, innerhalb der Produktgruppe 255.02, im Haushalt sicherzustellen (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

  1. Beratungsstellen unterstützen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. Der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 um jeweils 45.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 um jeweils 45.000 Euro abgesenkt.

Der Senat wird ersucht,

  1. die beschlossene Ansatzerhöhung zur Verstärkung bestehender Angebote gemäß folgender Ziele zu verwenden:

− Stärkung der Antidiskriminierungsberatung von Erwachsenen aufgrund (zugeschriebener) Herkunft, Religion, Hautfarbe und Sprache;

− Stärkung der Vernetzungsarbeit im Kontext Anti-Schwarzer Rassismus und Antidiskriminierung;

  1. Freiwilliges Engagement der Flüchtlingshilfe im Kontext nationaler und internationaler Unterstützung Geflüchteter stärken

Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. Zur Stärkung des Freiwilligen-Engagements der Flüchtlingshilfe im Kontext nationaler und internationaler Unterstützung Geflüchteter wird der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils um 100.000 Euro abgesenkt.
  2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 255 „Arbeit und Integration” werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 in Höhe von jährlich 100.000 Euro nur im Rahmen einer zu erlassenden Förderrichtlinie zur Stärkung des Freiwilligen-Engagements der Flüchtlingshilfe im Kontext nationaler und internationaler Unterstützung Geflüchteter genutzt werden.
  3. Inflationsausgleich für Projekte zur Förderung des Engagements

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Ansätze für die Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements im Einzelplan 4, Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, im Kontenbereich Kosten aus Transferleistungen werden für die Jahre 2023 und 2024 jeweils um 30.000 Euro erhöht. So sollen weitere Projekte finanziert werden oder Projekte, die aufgrund Preissteigerungen die Grenze von 30.000 Euro übersteigen, trotzdem realisiert werden können. Im Gegenzug werden die Ansätze im Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils um 30.000 Euro abgesenkt.

Veröffentlicht in Antrag, Antrag-Soziales.