BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
22. Wahlperiode
15.02.23, Drucksache 22/11036
Antrag
der Abgeordneten Mareike Engels, Filiz Demirel, Maryam Blumenthal, Linus Görg, Michael Gwosdz, Dr. Adrian Hector, Britta Herrmann, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion
und
der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Regina-Elisabeth Jäck, Jan Koltze, Markus Schreiber, Dr. Sven Tode, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Annkathrin Kammeyer, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion
Das Budget für Arbeit ist eine Eingliederungshilfe, die Menschen mit Behinderung und Arbeitgebern Fördermöglichkeiten für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Betrieben des regulären Arbeitsmarktes ermöglicht. Damit stellt es eine Alternative zur Arbeit in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung und bei anderen Leistungsanbietern für Menschen dar, die über eine entsprechende Leistungsfähigkeit verfügen. Das Budget für Arbeit ist ein zentrales Instrument zur Inklusion am Arbeitsmarkt.
Das Budget für Arbeit ist auch die Erfolgsgeschichte des Hamburger Modellprojektes „Budget für Arbeit“, das seit dem 1. Januar 2018 als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in § 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) als gesetzlicher Anspruch verankert ist. Vorher wurde es bereits mehrere Jahre in Hamburg erfolgreich erprobt. Die Wichtigkeit dieses Instrumentes lässt sich auch daran ablesen, dass die Vermitt-lung von Beschäftigten aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung und von anderen Leistungsanbietern in den regulären Arbeitsmarkt ohne diese Förderung während der Corona-Pandemie fast vollständig zum Erliegen gekommen ist. Im ersten Halbjahr 2022 stand eine Vermittlung von 24 Personen ins Budget für Arbeit einer Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Hamburg gegenüber (vergleiche Drs. 22/9040, Seite 48).
Der Kreis der Anspruchsberechtigten beträgt nach Angaben der Sozialbehörde in Hamburg zurzeit 4.065 Beschäftigte, wovon 271 aktuell Leistungen nach § 61 SGB IX (Budget für Arbeit) beziehen und 3.794 noch in Werkstätten für Menschen mit Behin-derung oder bei anderen Leistungsanbietern arbeiten (vergleiche Drs. 22/8674).
Die Inanspruchnahme dieses Instrumentes ist trotz der gerade in Hamburg damit erzielten Erfolge verbesserungsfähig, denn die Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt sollte auch für behinderte Menschen die Regel statt die Ausnahme sein.
Unklar ist, warum das Budget für Arbeit nicht stärker genutzt wird. Die Erklärungen reichen von mangelndem Interesse der Werkstätten oder anderer Leistungsanbieter an einer Vermittlung ihrer Arbeitskräfte über Informationslücken bei Betroffenen und Arbeitgeber*innen bis hin zur Angst vor Renteneinbußen, da Beschäftigte einer Werkstatt oder eines anderen Leistungsanbieters nach zwanzig Jahren einen Anspruch auf 80 Prozent des Rentenniveaus eines durchschnittlichen Arbeitnehmers haben und dies mit geringen Löhnen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht unbedingt erreicht werden kann. Hinzu kommt, dass in den letzten drei von der Pandemie geprägten Jahren sicherlich die Bereitschaft Neuanfänge beziehungsweise Wechsel zu wagen eher geringer ausgeprägt war.
Erst jüngst wurde mit der Erhöhung des maximalen Lohnkostenzuschusses die Attrak-tivität des Instruments für Arbeitgeber*innen gestärkt (Drs. 22/8948). Mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit und gezielten Ansprachen der Akteur*innen wollen wir vorhandenen Bedenken begegnen. Dabei soll an bestehende Instrumente wie beispielsweise den DUO-Day angeknüpft werden, aber auch gezielt neue Wege sollen gegangen werden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
- Maßnahmen zu ergreifen, die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit zu fördern und dabei insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Mit den Kammern und Arbeitgeberverbänden ins Gespräch zu gehen und sie zusammen mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderung und anderen Leistungsanbietern gezielt auf die Möglichkeiten des Budgets für Arbeit aufmerksam zu machen.
- Im Sinne einer stadtweiten Personalstrategie auch weiterhin gezielt die öffentliche Verwaltung und insbesondere öffentliche Unternehmen anzusprechen und zu beraten, entsprechende Arbeitsplätze anzubieten beziehungsweise das vorhandene Angebot auszubauen.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung und andere Leistungsanbieter dabei zu unterstützen, Arbeitgeber*innen gezielt anzusprechen, die bereits Menschen im Rahmen eines Außenarbeitsplatzes beschäftigen und diese in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umzuwandeln.
- Gemeinsam mit den maßgeblichen Akteur*innen im Themenfeld und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung das erfolgreich praktizierte Konzept der Kita-Alltagshelfer*innen zu bewerben und die Hürden abzubauen, eine Beschäftigung im Rahmen des Budgets für Arbeit zu ermöglichen.
- der Bürgerschaft bis zum 30.09.2024 zu berichten.