Flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe in der sozialen Infrastruktur

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

22. Wahlperiode

30.03.2023, Drucksache 22/11483

Antrag

der Abgeordneten Anja Quast, Ksenija Bekeris, Martina Koeppen, Milan Pein, Kazim Abaci, Ole Thorben Buschhüter, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Claudia Loss, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Dr. Mathias Petersen, Frank Schmitt, Ali Simsek, Olaf Steinbiß, Carola Veit, Ekkehard Wysocki (SPD) und Fraktion

und

der Abgeordneten Dennis Paustian-Döscher, Maryam Blumenthal, Eva Botzenhart, Mareike Engels, Alske Freter, René Gögge, Linus Görg, Michael Gwosdz, Jennifer Jasberg, Lisa Kern, Dominik Lorenzen, Zohra Mojadeddi, Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion

Betr.: Soziale Infrastruktur in schwierigen Zeiten absichern: Flüchtlingsbe- dingte Mehrbedarfe vor Ort decken und Träger in der Energiekrise entlasten

1. Flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe in der sozialen Infrastruktur

Bereits seit dem Jahr 2016 fördert der Senat flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe in der sozialen Infrastruktur in den Bezirken. Hierzu gibt es ein eingespieltes Antragsverfahren zwischen der Sozialbehörde und den Bezirken. Über die Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe“ (SIN-Mittel) soll die bestehende Regelstruktur ergänzend gestärkt werden. Die Förderrichtlinie ist sehr offen formuliert und nicht nur auf die Jugendhilfe im engeren Sinne beschränkt. Die Mittel werden über die PG 254.04 finanziert.

Zur Ermittlung der Bedarfe in den Sozialräumen um die Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung herum finden sogenannte Standortkonferenzen mit der Sozialbehörde und den Bezirksämtern statt, in denen die bezirkliche soziale Infrastruktur gemeinsam bewertet und auch die überregionalen Angebote des Landes und des Bundes (so etwa Sprachförderung, Migrationsberatung, Elternlotsen) in den Blick genommen werden.

In jedem Anhörungsschreiben nach § 28 BezVG weist die zuständige Fachbehörde darauf hin, dass erwartete Mehrbedarfe der Bezirke hinsichtlich der sozialen Infrastruktur benannt werden mögen, um hierauf entsprechend reagieren zu können. Der in diesem bewährten Verfahren für 2023 ermittelte Mehrbedarf liegt unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Standorte der Unterbringung bei insgesamt 3,175 Millionen Euro, dessen Erstattung den Bezirken vollumfänglich zugesagt wurde.

2. Entlastung der Träger von Folgen der Inflation und Energiekrise

Bereits bei der Vorstellung des Hamburger Entlastungspakets von 125 Millionen Euro im September 2022 hat der Senat darauf hingewiesen, dass institutionelle Zuwendungsempfänger bspw. der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe, aber auch anderer Bereiche wie Drogen- und Suchthilfe bei zwingendem, existenzbedrohendem Bedarf eine entsprechende Aufstockung erhalten. Kann beispielsweise eine durch städtische Zuwendungen finanzierte Sozial-, Kultur- oder Stadtteileinrichtung die Energiekosten trotz Einsparbemühungen nicht mehr auffangen, kann sie sich an ihre zuständige Behörde wenden und mit entsprechenden Nachweisen eine ergänzende Zuwendung beantragen.

Es ist wichtig, dass bei denjenigen, die im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg Leistungen erbringen, die nötige Sicherheit herrscht, dass sie wegen der Energiekostensteigerungen nicht in Existenznöte geraten.

Auch die im vergangenen Jahr sehr stark gestiegenen anderen Verbraucherkosten können dazu führen, dass Träger der Familien-, Jugend- oder Suchthilfe in finanzielle Notlagen geraten. Auch hierzu wurde von Seiten des Senats wiederholt darauf hingewiesen, dass für diesen Fall die Träger einen ergänzenden Zuwendungsantrag stellen sollten, in dem sie die Gründe für die Notlage darlegen. Voraussetzung für die Bewilligung muss allerdings die echte Notlage des Trägers bleiben.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. weiterhin die von den Bezirken begründeten Bedarfe in der sozialen Infrastruktur, die aufgrund der Neuerrichtung bzw. engeren Belegung vorhandener Flüchtlingsunterkünfte entstehen, durch die Förderung aus Mitteln der sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN-Mittel) zu decken;

2. konsequent die durch die Energiekrise sowie die stark gestiegenen Verbrauchskosten entstehenden Mehrbedarfe der Zuwendungsempfänger, wie vom Senat kommuniziert, in jenen Fällen über ergänzende Zuwendungen auszugleichen, in denen der Träger anderenfalls in eine finanzielle Notlage geraten würde, sofern er sein Angebot nicht reduziert;

3. gemeinsam mit den Bezirken das Anreizsystem des Förderfonds Bezirke sinnvoll weiterzuentwickeln. Ziel dabei soll es sein, dass etwaige

(bau-)konjunktur- und inflationsbedingten Mindereinnahmen im Ganzen ausgeglichen werden können, damit die Qualität der sozialen Infrastruktur in den Bezirken sichergestellt werden kann, während die notwendigen Bauanreize erhalten bleiben;

4. der Bürgerschaft über die Verwendung der SIN Mittel (Ziffer 1) und zu Ziffer 2 bis zur parlamentarischen Sommerpause 2023 und zu Ziffer 3 bis zum 31.12.2023 zu berichten.

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