Sanierungsfonds Hamburg 2030: MS Stubnitz – Maritimes Erbe und bedeutende Livemusikspielstätte erhalten

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

22. Wahlperiode

21.06.2023, Drucksache 22/12320

Antrag

der Abgeordneten Hansjörg Schmidt, Dr. Isabella Vértes-Schütter, Kazim Abaci, Julia Barth-Dworzynski, Gabi Dobusch, Regina-Elisabeth Jäck, Kirsten Martens, Dr. Christel Oldenburg, Arne Platzbecker, Dagmar Wiedemann (SPD) und Fraktion

und

der Abgeordneten René Gögge, Maryam Blumenthal, Miriam Block,
Dr. Adrian Hector, Sina Aylin Koriath, Farid Müller, Ivy May Müller, Lena Zagst, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

Betr.: Sanierungsfonds Hamburg 2030: MS Stubnitz – Maritimes Erbe und bedeutende Livemusikspielstätte erhalten

Die MS Stubnitz ist in Hamburg seit 1994 als Kultur- und Clubschiff aktiv und über die Grenzen Hamburgs hinaus als herausragende Spielstätte bekannt. So wurde die MS Stubnitz 2014 z. B. von der Bundesregierung als „Spielstätte des Jahres“ prämiert. Als langjähriges Mitglied des Hamburger Clubkombinats bietet die MS Stubnitz ein facettenreiches Veranstaltungsangebot. Durch Konzerte und Kooperationen, z. B. mit dem „Elbjazz-Festival“ oder dem „Tag des offenen Denkmals“ generiert sie einen hohen kulturellen Mehrwert. Seit 2003 ist das Schiff zudem ein eingetragenes Denkmal, da es sich um das letzte erhaltene Kühlschiff der DDR-Hochsee-Fischfangflotte handelt.

Als Livemusikclub ist die MS Stubnitz ein wichtiger Bestandteil der lebendigen Hamburger Clubszene. Clubs wie die Stubnitz sind unentbehrliche Einrichtungen, die das Kulturangebot der Stadt bereichern und somit zur Lebensqualität beitragen sowie Besucher:innen von außerhalb in die City locken. Internetportale und Reiseführer weisen explizit auf die vielseitige Hamburger Clubszene hin.

Mit der Drs. 21/6751 in 2016 hatten die rot-grünen Regierungsfraktionen Mittel für eine umfassende denkmalgerechte Instandsetzung zur Verfügung gestellt, die von 2019 bis 2021 erfolgreich umgesetzt wurde. Aktuell ist nun für den substanziellen Erhalt und den weiteren Betrieb der MS Stubnitz als maritimes Denkmal und Spielstätte bis ins Jahr 2024 die Klasseerneuerung inklusive eines Werftaufenthaltes zu absolvieren. Die Maßnahmen (u. a. Innenausbau, Elektrotechnik, Konservierung) für die Jahre 2023 und 2024 beziehen sich auf die Zielsetzung Klasseerneuerung. Von dieser Zielsetzung abweichend sind lediglich einige Dämmungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern sollen.

Die dringend erforderlichen Maßnahmen, die Kosten in Höhe von 634.066 Euro mit sich bringen, übersteigen die finanziellen Möglichkeiten des Betreibervereins. Die geplante Finanzierungsübersicht für die Instandsetzungsmaßnahme der MS Stubnitz stellt sich wie folgt dar: Zuflüsse in Höhe von 23.791 Euro durch Spenden und Eintrittsgelder, in Höhe von 30.000 durch den Betreiberverein und in Höhe von 54.000 durch den Betreiber der MS Stubnitz. Darüber hinaus hat der Betreiberverein einen Antrag auf Förderung aus dem diesjährigen Denkmalschutzsonderprogramm XII des Bundes in Höhe von 317.033 Euro gestellt. Nach erfolgter Zusage der Bundesmittel setzt sich die rot-grüne Regierungskoalition dafür ein, aus dem „Sanierungsfond Hamburg 2030“ Mittel in Höhe von 209.242 Euro für die Finanzierungslücke bereitzustellen, um die Gesamtmaßnahme der Instandsetzung sicherzustellen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. nach erfolgter Zusage der Mittel aus dem Denkmalschutzsonderprogramm XII des Bundes für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der MS Stubnitz die jeweilige Höhe des konsumtiven und investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln und abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung im Haushaltsjahr 2023 eine Ermächtigung, Kosten zur verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 209.242 Euro

i. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ aus dem Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ und

ii. für investive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Aufgabenbereich 251 „Kultur“ aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, „Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030“ bereitzustellen,

2. für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 1. ii. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2 Aufgabenbereich „Zentrale Finanzen“ Produktgruppe 283.02, Zentrale Ansätze II, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den Einzelplans 3.3, Produktgruppe 251.02 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen, und

3. der Bürgerschaft über die Sanierungsmaßnahmen der MS Stubnitz bis zum 31.12.2024 zu berichten.

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