BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 22/15529
22. Wahlperiode 12.06.24
Antrag
der Abgeordneten Linus Görg, Lisa Kern, Eva Botzenhart, Filiz Demirel,
Mareike Engels, Alske Freter, Michael Gwosdz, Dr. Adrian Hector,
Britta Herrmann, Sina Imhof, Jennifer Jasberg, Sina Aylin Koriath,
Sonja Lattwesen, Christa Möller-Metzger, Lisa Maria Otte, Dr. Gudrun Schittek,
Yusuf Uzundag, Lena Zagst, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion
und
der Abgeordneten Regina-Elisabeth Jäck, Anja Quast, Olaf Steinbiß,
Gabi Dobusch, Annkathrin Kammeyer, Kazim Abaci, Julia Barth-Dworzynski,
Ole Thorben Buschhüter, Martina Friederichs, Danial Ilkhanipour, Jan Koltze,
Simon Kuchinke, Claudia Loss, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Baris Önes,
Dr. Mathias Petersen, Britta Schlage, Frank Schmitt, Ali Simsek, Carola Veit,
Ekkehard Wysocki (SPD) und Fraktion
Betr.: Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen in den Bezirken
Mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen von 2009 garantieren die Vertragsstaaten sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können.
In Hamburg nahm 2012 im Bezirk Wandsbek der erste Inklusionsbeirat seine Arbeit mit der Aufgabe auf, das Bezirksamt bei der Umsetzung der Inklusion zu beraten und die Interessen aller im Bezirk lebenden Menschen mit Behinderungen zu vertreten. Weitere Inklusionsbeiräte existieren in Eimsbüttel, Altona und Nord. Die Geschäftsordnung des 2022 gegründeten Inklusionsbeirates Nord weist z. B. auf die Zielsetzung hin, alle unterschiedlichen Behinderungen zu vertreten und die Kompetenz der Selbstvertreter*innen zu nutzen.
Bezirkliche Inklusionsbeiräte beraten konkrete Fragen der Barrierefreiheit und der allgemeinen Durchsetzung der Inklusion auf den verschiedensten Handlungsfeldern der Bezirke. Sie können Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen sein, Öffentlichkeitsarbeit betreiben und als wirksame Vernetzungsinstanz untereinander und zu den verschiedensten gesellschaftlichen Institutionen dienen.
Neben den Inklusionsbeiräten gibt es weitere Formen der Mitbestimmung im Bezirk für Menschen mit Behinderungen. So werden in Bergedorf durch die Behinderten-Arbeitsgemeinschaft Bergedorf (BAGB) regelmäßig „Inklusionskonferenzen“ durchgeführt. Die Bezirke Mitte und Harburg verfügen über keine institutionalisierten Beiräte, bearbeiten das Thema jedoch in Inklusionskonferenzen oder in enger Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Barrierefreiheit. Im rot-grünen Koalitionsvertrag für Hamburg wurde vereinbart, dass im Rahmen der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen die bezirkliche Mitbestimmung gestärkt werden soll.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die bisherige bezirkliche Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Form von Inklusionsbeiräten und -Konferenzen zu überprüfen.
2. die Bildung von weiteren bezirklichen Inklusionsbeiräten oder anderen Beteiligungsformaten zu unterstützen und hierfür zu prüfen, inwiefern Schulungen zum bezirklichen Selbstverwaltungsrecht für alle neuen Mitglieder angeboten und Assistenzleistungen für Mitglieder gewährleistet werden können.
3. gemeinsam mit den Akteur*innen Empfehlungen und Grundlagen für die Optimierung der Mitbestimmung sowie eine strukturelle Verankerung zu erarbeiten und u. a. zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen den ehrenamtlichen Vertretungen eine Aufwandsentschädigung gewährt werden könnte. Hierbei sollen die aus der Überprüfung gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt werden.
4. Der Bürgerschaft bis zum 31.01.2025 zu berichten.