Bessere Unterstützung von Wohnungsnotfällen

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache 22/16567
22. Wahlperiode 15.10.24

Antrag

der Abgeordneten Mareike Engels, Maryam Blumenthal, Filiz Demirel,
Linus Görg, Michael Gwosdz, Dr. Adrian Hector, Britta Herrmann,
Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag,
Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Annkathrin Behr, Iftikhar Malik, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Jan Koltze, Claudia Loss, Kirsten Martens,
Ali Simsek (SPD) und Fraktion
zu Drs. 22/16459

Betr.: Bessere Unterstützung von Wohnungsnotfällen

Hamburg unterstützt besonders benachteiligte Gruppen am Wohnungsmarkt mit den Fachstellen für Wohnungsnotfälle und mit vielfältigen behördlichen und trägergestützten Angeboten zur Vermittlung in Wohnraum.

Dabei müssen sich die Fachstellen mit einer deutlich zugespitzten Situation für günstigen Wohnraum auf dem Hamburger Wohnungsmarkt auseinandersetzen, die sowohl zu einer stark angestiegenen Nachfrage der Unterstützungsangebote führt als auch zu durchschnittlich aufwändigeren Unterstützungsprozessen, bis eine Wohnung gesichert ist oder eine neue Wohnung gefunden wird.

Hinzu kommt, dass auch die Fachstellen zunehmend unter Fachkräftemangel leiden und Probleme haben, ausreichend Fachpersonal aus dem Bereich der Sozialen Arbeit zu rekrutieren.

Eingebunden in die Bestrebungen des Senats, den Hamburger Wohnungsmarkt gerade für weniger zahlungskräftige Haushalte zugänglicher zu machen, ist es notwendig, die Fachstellen kurzfristig zu entlasten und zu unterstützen. Ansatzpunkte dafür sind die Entbürokratisierung durch vereinfachte Prüfverfahren und längere Bewilligungszeiträume.

Um die personelle Aufstellung der Fachstellen weiter zu stärken wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen die Fachstellen in die Lage versetzen, auch andere Berufsgruppen wie beispielsweise Verwaltungskräfte, einzusetzen. Dies muss allerdings konzeptionell in enger Abstimmung mit den Fachstellen geschehen mit dem Ziel, die Qualität der sozialen Unterstützung der Hilfesuchenden weiter zu gewährleisten.

Um erfolgreich zu sein müssen die Fachstellen auf mehr Wohnraum zugreifen können, um Haushalte erfolgreich vermitteln zu können. Ebenso sollten die Bemühungen um weitere Kooperationsverträge zwischen Stadt und Wohnungsunternehmen intensiviert werden.

Zur Abwendung von Obdachlosigkeit ist es außerdem notwendig, dass die Fachstellen Klient*innen öffentlich-rechtlich unterbringen können. Aufgrund der knappen Kapazitäten in der öffentlichen Unterbringung braucht es auch hier besondere Anstrengungen um sicherzustellen, dass von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen zügig öffentlich-rechtlich untergebracht werden können.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. gemeinsam mit den Bezirken die Arbeit der Fachstellen für Wohnungsnotfälle zu überprüfen und anforderungsgerecht weiterzuentwickeln.

2. gemeinsam mit den Bezirken eine Konzeption für den Einsatz von geeigneten Berufsgruppen zu erarbeiten, die nicht aus der Sozialarbeit stammen, um den Personalbedarfen besser begegnen zu können.

3. die Fachstellen durch Entbürokratisierung zu entlasten und dafür die Verwaltungsverfahren zur Bewilligung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu vereinfachen, indem u. a.

a. bei Bewilligungsverfahren für Anspruchsberechtigte nach SGB Doppelprüfungen vermieden werden,

b. der reguläre Bewilligungszeitraum auf 24 Monate erhöht wird,

c. die Weiterbewilligung bei gleichbleibenden Verhältnissen ohne erneute Prüfung ermöglicht wird.

4. der Bürgerschaft bis zum 31. Januar 2025 zu berichten.

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