BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 22/16680
22. Wahlperiode 29.10.24
Antrag
der Abgeordneten Dirk Kienscherf, Annkathrin Behr, Ole Thorben Buschhüter,
Gabi Dobusch, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck,
Martina Koeppen, Jan Koltze, Claudia Loss, Iftikhar Malik, Kirsten Martens,
Ali Simsek, Juliane Timmermann, Isabella Vértes-Schütter (SPD) und Fraktion
und
der Abgeordneten Mareike Engels, Dennis Paustian-Döscher,
Maryam Blumenthal, Eva Botzenhart, Filiz Demirel, Alske Freter, René Gögge,
Linus Görg, Michael Gwosdz, Dr. Adrian Hector, Britta Herrmann,
Jennifer Jasberg, Lisa Kern, Dominik Lorenzen, Christa Möller-Metzger,
Zohra Mojadeddi, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Lena Zagst
und Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion
Betr.: Sanierungsfonds Hamburg 2030: Schutz von Frauen und Kindern gewährleisten – Hamburger Frauenhäuser ertüchtigen
Im Koalitionsvertrag für die 22. Wahlperiode haben sich die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen vorgenommen:
„Das neu eingerichtete sechste Frauenhaus soll genauso wie die anderen Frauenhäuser langfristig abgesichert und die 24/7 den Erfordernissen nach weiterentwickelt werden. Die Wohnraumvermittlung soll noch weiter intensiviert werden. Die Auslastung werden wir weiter beobachten. Die Sanierungsoffensive und den barrierefreien Ausbau werden wir weiterverfolgen. Einzelne Zielgruppen, wie psychisch kranke oder suchtkranke Frauen wollen wir besser versorgen können.“
Zwischenzeitlich konnte das 6. Frauenhaus in Betrieb genommen werden und ein weiteres Angebot für Frauen mit psychischen Schwierigkeiten wird geschaffen (siehe Drs. 22/1300). Die Betriebskosten für das 6. Frauenhaus wurde mit dem Haushalt 2023/2024 abgesichert.
Nunmehr gilt es, verschiedene erforderliche bauliche Maßnahmen in den Frauenhäusern finanziell abzusichern, damit die Häuser ihrer wichtigen Schutzfunktion für die Frauen und Kinder auch weiterhin nachkommen können. Hierfür werden 1.385.395 Euro benötigt.
Dabei handelt es sich gegenwärtig unter anderem um folgende Einzelmaßnahmen.
• Maßnahmen im Kontext des Umzugs 24/7. Durch die Lage des Grundstücks bzw. des endgültigen Standorts sind bauliche Anpassungen des Gebäudes bzw. Umplanungen am Gebäude zu den bisherigen Planungen erforderlich. Zudem fallen Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes und im Zusammenhang mit dem barrierearmen Ausbau an. Außerdem sollen Maßnahmen zur Gestaltung der Außenanlagen erfolgen. Nötig sind Spielgeräte für Kinder, der Ausbau des Kinderbereichs und eine Maßnahme für die Küche.
• 1. und 3. Hamburger Frauenhaus: Erneuerung der Elektrik im gesamten Haus. Da diese seit dem Bau des Hauses in den 1960er Jahren nicht mehr erneuert wurde, entspricht die Elektrik nicht den aktuellen Standards, sodass es auch schon zu kleineren Kabelbränden kam. Auch haben aktuell nicht alle Bewohnerinnen-Zimmer einen Stromanschluss.
• 2. Hamburger Frauenhaus: Die Küchen müssen ersetzt werden – es werden beständige Industrieküchen aus Edelstahl benötigt. Außerdem stehen Malerarbeiten im gesamten Haus an. Der Träger bittet zudem darum, die zum Teil sehr schweren Türen im Gebäude mit Öffnungsmechanismen zu versehen, sodass die Türen auch für Rollstuhlfahrerinnen gut zu öffnen sind.
• 4. Hamburger Frauenhauses: Prüfung des Ankaufs des Nachbargrundstücks und -hauses sowie Abriss beider Gebäude und Neubau eines größeren Frauenhauses. Alternativ Trockenlegung des Kellers und Sanierung der Bäder.
• 5. Hamburger Frauenhaus: Erneuerung der veralteten Heizungsanlage. Die derzeit bestehenden Heizungsleitungen basieren auf einem Ein-Rohr-System, weshalb die Räume im Obergeschoss nicht verlässlich geheizt werden können. Dieses System soll durch eine neue Anlage inkl. Wärmepumpe ersetzt werden. Die Bäder im Haus weisen Schimmelbefall auf. Dagegen ist eine Schimmelsanierung erforderlich. Um zukünftigen Befall zu vermeiden, sollen zudem die Abluftelemente der Bäder erneuert werden. Die zwei Küchen des Frauenhauses müssen dringend erneuert werden und die Brandmeldeanlage des Hauses soll durch eine modernere Funk-Brandmeldeanlage, die eine höhere Sicherheit gewährleistet, ersetzt werden. Hinzu kommen Planungsleistungen.
Die Bürgerschaft möge beschließen,
Der Senat wird ersucht,
1. für die Instandsetzung und Modernisierungsmaßnahmen der Frauenhäuser die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,
2. im Haushaltsjahr 2024 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 1.385.395 Euro
a. für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, in dem Einzelplan 4, Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“
b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 4, Aufgabenbereich 255 „Arbeit und Integration“ aus dem „Zentralen Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,
3. im Haushaltsjahr 2024 für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, “Sanierungsfonds Hamburg 2020,“ Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 4, Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“ zu übertragen,
4. der Bürgerschaft über den Umsetzungsstand bis zum 31.01.2025 sowie nach Abschluss der Maßnahmen zu berichten.