Den Schutz queerer Geflüchteter gewährleisten und dafür geeignete Unterkünfte bereitstellen

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache 22/17938
22. Wahlperiode 11.02.25

Antrag

der Abgeordneten Michael Gwosdz, Dr. Adrian Hector, Farid Müller,
Filiz Demirel, Mareike Engels, Linus Görg, Britta Herrmann,
Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory
(GRÜNE) und Fraktion

und

der Abgeordneten Annkathrin Behr, Simon Kuchinke, Kazim Abaci,
Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Jan Koltze, Claudia Loss,
Kirsten Martens, Baris Önes, Ali Simsek (SPD) und Fraktion
zu Drs. 22/17749

Betr.: Den Schutz queerer Geflüchteter gewährleisten und dafür geeignete Unterkünfte bereitstellen

Queer zu sein bedeutet in vielen Länder dieser Erde Diskriminierung, Verfolgung, Gewalt oder Bedrohung des eigenen Lebens aufgrund von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität. Queer zu sein ist entsprechend eine häufige Fluchtursache.

In Hamburg als freier und weltoffener Stadt möchten wir gerade vulnerable Gruppen schützen, unsere Stadt soll für sie ein „safe space“ werden. Queere Geflüchtete zählen in besonderem Maße zu diesen vulnerablen Gruppen, denen wir ein sicheres und diskriminierungsfreies Leben ermöglichen wollen.

Eine passende Unterbringung bereitstellen zu können ist für uns mit Blick auf queere Geflüchtete von hoher Bedeutung. In Erstaufnahmeeinrichtungen sowie öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringungen sehen sich queere Geflüchtete oft Gefährdungen ausgesetzt, da sie in beengten Wohnverhältnissen und ohne Privatsphäre leben müssen. Diese Wohnsituation kann zu Isolation, Konflikten und Gewalt führen.

Eine gemeinsame Unterkunft von queeren Geflüchteten mit überschaubarem Personenrahmen, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft, kann Sicherheit und Vertrauen in die neue Wohn- und Lebenssituation in Hamburg schaffen. Der Austausch untereinander, das gemeinsame Erleben, sich als queerer Mensch in Hamburg nicht mehr verstecken zu müssen, hilft auf dem Weg, Hamburg als neuen eigenen „safe space“ zu entdecken und ein diskriminierungsfreies Leben führen zu können.

Der Senat verfolgt im Hinblick auf die Bedürfnisse von besonders verletzlichen Geflüchteten seit einigen Jahren eine konsistente Politik, die von Schutzkonzepten und enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Trägern geprägt ist. Hierüber wurde auch immer wieder im Sozialausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft und in diversen Schriftlichen Kleinen Anfragen (SKA) berichtet.

Der Senat hat zuletzt in der Antwort auf die SKA Drs. 22/17592 dezidiert dargelegt, warum eine angedachte zentrale Schutzunterkunft für queere Geflüchtete nicht realisiert werden konnte. Die Gründe hierfür lagen nicht in dem Umstand, dass es Bedenken von Anwohnenden gab. Solche Situationen und der Umgang damit sind der zuständigen Sozialbehörde und dem Träger „Fördern und Wohnen“ bekannt. Als Beispiel der durchaus vorhandenen Konfliktfähigkeit sei auf die Unterbringung an der Sophienterasse und viele andere verwiesen. Hier war aber das Planrecht so, dass an diesem Standort am Ende keinerlei „öffentlich rechtliche Unterbringung“, unabhängig von der Art der Belegung, Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Zudem steht auch die öffentliche Bekanntheit einer zentralen Unterkunft für besonders Schutzbedürftige Geflüchtete in einem Spannungsverhältnis zum gewünschten „safe space“.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu berichten, wie die Schutzkonzepte für queere Asyl- und Schutzsuchende aussehen.

2. zu berichten, wie sich die queeren Wohngemeinschaften in öffentlich-rechtlicher Unterbringung seit 2020 in Hamburg bewährt haben, und darzulegen, wie viele es seitdem gab und heute noch gibt und mit wie vielen Geflüchteten sie besetzt waren und sind.

3. dabei insbesondere zu berichten, wie sich die queeren Wohngemeinschaften in der Frage der Sicherheit seit 2020 bewährt haben und ob es aus diesen Erfahrungen heraus Sinn macht, zukünftig auch größere gemeinsame Unterkünfte für queere Geflüchtete ins Auge zu fassen.

4. zu berichten, wie der Abfluss in eigenständigen Wohnraum verbessert werden kann.

5. die Suche, Planung und Kommunikation der Standorte in enger Absprache mit queeren Geflüchteten und den Beratungsstellen für LSBTIQ*-Geflüchtete (insbesondere Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V., Intervention e.V.; LSVD+, Queer Amnesty und Queer Refugees Support Hamburg) zu gestalten und zu berichten, welche Ergebnisse die Gespräche mit der queeren Community ergeben haben.

6. der Bürgerschaft den gewünschten Bericht bis zum 30. April 2025 zu übermitteln.

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