Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen in den Bezirken

Mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen von 2009 garantieren die Vertragsstaaten sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können.

In Hamburg nahm 2012 im Bezirk Wandsbek der erste Inklusionsbeirat seine Arbeit mit der Aufgabe auf, das Bezirksamt bei der Umsetzung der Inklusion zu beraten und die Interessen aller im Bezirk lebenden Menschen mit Behinderungen zu vertreten. Weitere Inklusionsbeiräte existieren in Eimsbüttel, Altona und Nord. Die Geschäftsordnung des 2022 gegründeten Inklusionsbeirates Nord weist z. B. auf die Zielsetzung hin, alle unterschiedlichen Behinderungen zu vertreten und die Kompetenz der Selbstvertreter*innen zu nutzen.

vollständiger Artikel