Hamburg schafft eine Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Frauen mit psychischer Beeinträchtigung

Die Weiterentwicklung der Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein zentraler Baustein der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hamburg, zu der sich die rot-grüne Koalition in Hamburg verpflichtet hat.

Im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses zur Weiterentwicklung des Opferschutzes wurde im Fachdialog „Schutz von Frauen mit psychischen Erkrankungen“ (siehe Drs. 22/6643) herausgearbeitet, dass akut schutzsuchende gewaltbetroffene Frauen mit psychischer Erkrankung in den existierenden Frauenhäusern nicht adäquat versorgt werden können, da sie aufgrund ihrer Erkrankung z. B. nicht mit vielen Menschen zusammenleben können. Den meist stark ausgelasteten Frauenhäusern fehlt es an Rückzugsmöglichkeiten und Ruhe. Speziell auf die Bedarfe von Frauen mit psychischer Erkrankung zugeschnittene Angebote fehlen bisher in Hamburg. […]

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Istanbul Konvention vollständig umsetzen und Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt fortschreiben

Im Jahr 2011 wurde die Istanbul Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, von 46 europäischen Ländern unterzeichnet. Mittlerweile haben 34 Länder diese Konvention ratifiziert, darunter Deutschland im Jahr 2017 – nach intensiven Debatten und einer notwendigen Änderung („Nein heißt Nein“) im […]

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Antrag zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

Istanbul-Konvention endlich vollständig umsetzen Seit 2011 wurde die Istanbul-Konvention von 45 Staaten unterschrieben und von 34 ratifiziert – darunter auch von Deutschland. Das Übereinkommen des Europarats gilt als wichtiger Meilenstein zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Statistisch gesehen wird in Deutschland an jedem dritten Tag eine Frau durch den Partner oder Expartner ermordet. Frauen werden meist wegen eines hierarchisch verstandenen Verhältnisses der Geschlechter umgebracht. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen sowie alle Formen von häuslicher Gewalt zu bekämpfen. Darunter fällt laut Abkommen nicht nur physische Gewalt, sondern auch Nachstellung, Zwangsheirat oder sexuelle Belästigung. […]

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