Die Weiterentwicklung der Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein zentraler Baustein der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hamburg, zu der sich die rot-grüne Koalition in Hamburg verpflichtet hat.
Im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses zur Weiterentwicklung des Opferschutzes wurde im Fachdialog „Schutz von Frauen mit psychischen Erkrankungen“ (siehe Drs. 22/6643) herausgearbeitet, dass akut schutzsuchende gewaltbetroffene Frauen mit psychischer Erkrankung in den existierenden Frauenhäusern nicht adäquat versorgt werden können, da sie aufgrund ihrer Erkrankung z. B. nicht mit vielen Menschen zusammenleben können. Den meist stark ausgelasteten Frauenhäusern fehlt es an Rückzugsmöglichkeiten und Ruhe. Speziell auf die Bedarfe von Frauen mit psychischer Erkrankung zugeschnittene Angebote fehlen bisher in Hamburg. […]
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