Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Leistungsgewährung in der Eingliederungshilfe weiter verbessern und dauerhaft sichern

Das Bundesteilhabesetz (BTHG) hat neben der Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX weitreichende Änderungen, wie die zum 01.01.2020 erfolgte Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden und die konsequent personenzentrierte Bestimmung der Leistungen. So können mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung verwirklicht werden. Das zeigt sich auch in einem nunmehr verbindlichen partizipativen Gesamt- und Teilhabeplanverfahren, in dem der individuelle Bedarf und die vorhandenen Ressourcen des einzelnen Menschen ermittelt und die geeignete Unterstützung unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts vereinbart wird.

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