Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Leistungsgewährung in der Eingliederungshilfe weiter verbessern und dauerhaft sichern

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

20.05.2021, Drucksache 22/4397

Antrag

der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Regina-Elisabeth Jäck, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Annkathrin Kammeyer, Jan Koltze, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion

und

der Abgeordneten Mareike Engels, Dennis Paustian-Döscher, Filiz Demirel, Michael Gwosdz, Britta Herrmann, Linus Jünemann, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory, Eva Botzenhart, René Gögge, Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion

Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022

Einzelplan 4

Betr.: Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Leistungsgewährung in der Eingliederungshilfe weiter verbessern und dauerhaft sichern

Das Bundesteilhabesetz (BTHG) hat neben der Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX weitreichende Änderungen, wie die zum 01.01.2020 erfolgte Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden und die konsequent personenzentrierte Bestimmung der Leistungen. So können mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung verwirklicht werden. Das zeigt sich auch in einem nunmehr verbindlichen partizipativen Gesamt- und Teilhabeplanverfahren, in dem der individuelle Bedarf und die vorhandenen Ressourcen des einzelnen Menschen ermittelt und die geeignete Unterstützung unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts vereinbart wird.
Diese neuen Anforderungen im Leistungsrecht der Eingliederungshilfe haben starke Auswirkungen im Fachamt Eingliederungshilfe des Bezirksamts Wandsbek und eine erhebliche Aufstockung der für die Umsetzung notwendigen Stellen erforderlich gemacht (vgl. Drs. 21/17638). Das Fachamt für Eingliederungshilfe erhielt zusätzlich 63,95 Vollzeitäquivalente. Für diese Stellen ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen und einzuarbeiten erfordert eine gewisse Zeit. Dieser Prozess ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
Das Fachamt arbeitet mit großer Anstrengung daran, die derzeit nicht befriedigende Situation unter anderem mit der personellen Unterstützung durch andere Dienststellen und Behörden, Prioritätensetzungen und durch Vereinfachung von Verfahren und Prozessen zu verbessern. Die bisher durchgeführten Arbeiten haben gezeigt, dass weitere Optimierungen der Prozesse unter Ausschöpfung digitaler Möglichkeiten (z. B. Einführung der elektronischen Akte, elektronischer Austausch der Berichte mit den Leistungsanbietern bis hin zur elektronischen Antragsstellung) erforderlich sind, um Leistungen kundengerecht bereitzustellen.
Um darüber hinaus Hilfestellung zu leisten, haben sich die für Soziales zuständige Staatsrätin der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde), der für die Bezirke zuständige Staatsrat der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) sowie der Bezirksamtsleiter des Bezirksamtes Wandsbek entschieden, unter ihrer gemeinsamen Leitung eine Taskforce zur Unterstützung des Fachamtes Eingliederungshilfe einzusetzen. Diese Taskforce hat ihre Arbeit im 5. Oktober 2020 aufgenommen.
Oberstes Ziel all dieser Maßnahmen muss es sein, dass die Menschen mit Behinderung so schnell und so unkompliziert wie möglich die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Um die hierzu erforderlichen Maßnahmen im Haushalt abzusichern, soll der Senat von der Bürgerschaft aufgefordert werden, die durch den Haushaltsplan 2021/2022 erfolgten Ausgabenermächtigungen dafür zu nutzen, die Anstrengungen in einem Folgeprojekt fortzuführen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,
1. anknüpfend an die von der im Oktober 2020 geschaffenen „Task-Force Eingliederungshilfe“ angestoßenen Maßnahmen ein Stabilisierungsprojekt auf den Weg zu bringen, das die bisherigen Anstrengungen fortführt und so dafür sorgt, dass die Leistungsgewährung für Empfänger*innen von Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entsprechend der Drs. 21/17638 zur Erfüllung der fachlichen Anforderungen und berechtigter Erwartungen der Betroffenen weiter durchgeführt werden kann,
2. dafür im Haushaltsplan 2021/2022 im Einzelplan 4 Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der Produktgruppe 253.04 „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen,
3. die Produktgruppe 253.04 im Einzelplan 4 künftig nicht mehr „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, sondern „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ zu nennen, und
4. der Bürgerschaft jeweils zum Jahresende 2021 und zum Ende des 2. Quartals 2022 über den Fortgang seiner Bemühungen zu berichten.

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