Zuverlässiges Aufnahme- und Entlassmanagement für wohnungs- und obdachlose Menschen

Nach dem Hamburgischen Krankenhausgesetz sind alle Krankenhäuser verpflichtet, allen Patient*innen nach dem Krankenhausaufenthalt eine geregelte soziale Beratung und ein Entlassmanagement anzubieten. Nach § 6 HmbKHG ist zu prüfen, ob nach der Entlassung ein weiterer Betreuungs-, Hilfe- oder Pflegebedarf zu erwarten ist. In Absprache mit den Betroffenen sollen dann […]

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