Arbeitslosigkeit schnell beenden – die Auswirkungen der Corona- Pandemie auf dem Arbeitsmarkt gemeinsam überwinden

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

11.11.2020, Drucksache 22/2156

Antrag

der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Jan Koltze, Kazim Abaci, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Iftikhar Malik, Kirsten Martens, Ali Simsek (SPD) und Fraktion

und

der Abgeordneten Filiz Demirel, Mareike Engels, Michael Gwosdz,
Britta Herrmann, Linus Jünemann, Christa Möller-Metzger, Dr. Gudrun Schittek, Yusuf Uzundag, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

Betr.: Arbeitslosigkeit schnell beenden – die Auswirkungen der Corona- Pandemie auf dem Arbeitsmarkt gemeinsam überwinden

In den vergangenen Jahren kannte die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Hamburg nur eine Richtung, nämlich erfreulicherweise nach unten. Während die Zahl der Beschäftigten in Hamburg Rekordniveau erreichte, sank die Zahl der Arbeitslosen unter die magische Grenze von 7 Prozent. Diese gute Entwicklung betraf sowohl den Rechtskreis des SGB III als auch des SGB II – denn auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen konnte in dieser Zeit merklich reduziert werden. Die schwere Zäsur, die die Corona-Pandemie darstellt, führt nun zu einer neuen Entwicklung, auf die die Hamburger Arbeitsmarktpolitik entschlossen, klug und vorausschauend reagieren muss.
Während das verlängerte Kurzarbeitergeld die wirksamste Beschäftigungsbrücke darstellt, kommt es trotzdem auch in Hamburg zu Arbeitsplatzverlusten, denen schnell begegnet werden muss, damit sich Arbeitslosigkeit nicht verfestigt.
Während die Arbeitslosigkeit in Hamburg im August 2019 noch 6,3 Prozent betrug, ist sie im August 2020 um 2,1 Prozent auf 8,4 Prozent gestiegen. Ob die leichte Konsolidierung im September bereits eine Trendwende bedeutet, ist angesichts der vorrangig betroffenen Branchen (Gastronomie, Tourismus, Messen/Veranstaltungen, Luftfahrt sowie Zuliefererindustrie) nicht sicher zu prognostizieren. Auch macht diese Krise wieder einmal deutlich, dass die größten Beschäftigungsrisiken in fehlenden Berufsausbildungen und -qualifikationen liegen.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz des Bundes wurden rechtzeitig die Grundlagen dafür geschaffen, dass Qualifizierungsmaßnahmen auch für Beschäftigte finanziert werden können, damit diese ihre beruflichen Fähigkeiten an veränderte Bedarfe anpassen können. Zum Teil ist dies eine Entwicklung die, bedingt durch die Digitalisierung, auch ohne die Corona-Pandemie erforderlich gewesen wäre. Mit dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz wurden die Fördermöglichkeiten für Qualifizierungsmaßnahmen noch einmal verbessert und bürokratische Hürden verringert.
Auch die Perspektiven von Langzeitarbeitslosen leiden unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Durch die eingetrübte Gesamtlage am Arbeitsmarkt fällt es vielen von ihnen noch schwerer, einen Weg aus dem Langzeitleistungsbezug zu finden. Mit dem Teilhabechancengesetz und den damit eingeführten Förderinstrumenten nach §16e und 16i SGB II wurde Anfang 2019 der Grundstein dafür gelegt, dass künftig mehr Personen mit besonders arbeitsmarktfernen Profilen eine geförderte Beschäftigung aufnehmen und so Schritt für Schritt aus der Langzeitarbeitslosigkeit herausgeführt werden können.
Im Sommer 2020 profitierten insgesamt 862 Hamburgerinnen und Hamburger von diesen neuen Regelungen. Mit zusätzlichen Anstrengungen – wie beispielsweise der neuen Kampagne des Jobcenters team.arbeit.hamburg für die stärkere Nutzung der Instrumente des Teilhabechancengesetzes (https://team-arbeit-hamburg.de/gewinner/) durch private Arbeitgeber und der Schaffung neuer Plätze in gemeinnützigen Teilhabe- und Beschäftigungsprojekten – gilt es, die Erfolge bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit über die Corona-Pandemie hinaus zu sichern und weiter auszubauen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich weiterhin in Gesprächen mit den Sozialpartnern der wichtigsten Branchen über Arbeitsplatzeffekte der Pandemie und die jeweiligen Qualifizierungsbedarfe auszutauschen und gemeinsam mit den Partnern der Agentur für Arbeit und des Jobcenters team.arbeit.hamburg über notwendige ergänzende (ggf. auch zielgruppenspezifische) Maßnahmen der FHH zu verständigen,
2. Hamburgs vielfältige Weiterbildungsstrukturen zu stärken und Synergien zu nutzen, um entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen zu fördern, sowohl für Beschäftigte insbesondere auch in Kurzarbeit als auch für Menschen, die arbeitslos geworden sind,
3. die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in Hamburg als einen zentralen Punkt der Hamburger Arbeitsmarktpolitik weiterzuführen und darauf hinzuwirken, dass die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse bei privaten Arbeitgebern, in öffentlichen Unternehmen und Verwaltung sowie in gemeinnützigen, stadtteilbezogenen Teilhabe- und Beschäftigungsprojekten weiter ausgebaut wird,
4. im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration der Hamburgischen Bürgerschaft über seine Aktivitäten und Schwerpunkte zu berichten.

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