Denkmalschutz in der Siedlung Hamburg-Bau ‘78 bürgerfreundlich gestalten

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 

22. Wahlperiode

15.02.23, Drucksache 22/11021

Antrag

der Abgeordneten Dr. Isabella Vértes-Schütter, Kazim Abaci, Gabi Dobusch, Regina-Elisabeth Jäck, Kirsten Martens, Dr. Christel Oldenburg, Arne Platzbecker, Hansjörg Schmidt, Dagmar Wiedemann (SPD) und Fraktion

und

der Abgeordneten René Gögge, Olaf Duge, Michael Gwosdz, Jennifer Jasberg, Dominik Lorenzen, Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion

zu Drs. 22/10858

Bei der Hamburg Bau ‘78 handelt es sich um ein beeindruckendes Ensemble mit einer beachtlichen baugeschichtlichen Bedeutung, das für das örtliche Stadtbild charakteristisch und stilprägend ist. Die Siedlung liegt in Hamburg-Poppenbüttel.

1976 initiierte der Hamburger Senat ein subventioniertes Einfamilienhaus-Programm zur Förderung des Wohnungsbaus. Die gleichzeitig auf den Weg gebrachte Bauausstellung Hamburg Bau, die im April 1978 eröffnet wurde und auf großes öffentliches Interesse stieß, sollte es jungen Familien ermöglichen, ein Eigenheim auf Hamburger Stadtgebiet zu erwerben. Der Idee einer Bauausstellung folgend wurde eine Vielfalt von Haustypen beziehungsweise Wohnformen vorgestellt. Neben den freistehenden Häusern finden sich hier zum Beispiel auch Stadt-, Ketten- und Reihenhäuser. Insgesamt 85 internationale Aussteller zeigten exemplarisch die neueste Entwicklung des Einfamilienhauses und eine Vielzahl junger Hamburger Architekten (v. Gerkan, Marg und Partner, Bernhard Winking, Peter Erler, Wolfgang Stabenow, Prof. Laage und viele andere) konnten hier ihr Können unter Beweis stellen.

Die Siedlung ist ebenso Lebensmittelpunkt vieler Hamburger:innen und die Grundstücke haben für die jeweiligen Eigentümer:innen sowie Anwohner:innen eine herausragende Bedeutung. Das Denkmalschutzamt hat daher bereits im September 2022 über den neuen Denkmalschutzstatus informiert und zahlreiche weitere Gesprächsangebote unterbreitet, die auch regelmäßig in Anspruch genommen wurden. Dennoch gibt es nachvollziehbarerweise weiterhin Fragen und Unsicherheiten über die baulichen und wirtschaftlichen Folgen des Denkmalschutzes. So ist beispielsweise oftmals unbekannt, dass für Baumaßnahmen an Denkmälern erhöhte steuerliche Abschreibungen möglich sind.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

durch Informationsveranstaltungen des Denkmalschutzamtes vor Ort und verbindliche Informationsunterlagen bis zum 31. März 2023 darzulegen,

  1. welche baulichen Maßnahmen insbesondere in den Innenräumen weiterhin ohne Einzelfallgenehmigung möglich sind,
  2. dass und wie weiterhin energetische Sanierungen und Installationen von Fotovoltaikanlagen und Wärmepumpen möglich sind und
  3. dass der Rückbau bereits vollzogener Umbauten nicht angestrebt wird.
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