Sanierungsfonds Hamburg 2030: Maritimes Erbe der Freien und Hansestadt Hamburg bewahren und vermitteln – Sanierung des Kettenkastens des Feuerschiffs ELBE 3 ermöglichen

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

05.01.2022, Drucksache 22/6878

Antrag

der Abgeordneten Dr. Isabella Vértes-Schütter, Kazim Abaci, Ksenija Bekeris, Cem Berk, Ole Thorben Buschhüter, Gabi Dobusch, Regina-Elisabeth Jäck, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Jan Koltze, Claudia Loss, Kirsten Martens, Dr. Christel Oldenburg, Dr. Mathias Petersen, Hansjörg Schmidt, Frank Schmitt, Philine Sturzenbecher, Juliane Timmermann, Dagmar Wiedemann
(SPD) und Fraktion

und

der Abgeordneten René Gögge, Miriam Block, Maryam Blumenthal, Eva Botzenhart, Sina Aylin Demirhan, Mareike Engels, Alske Freter, Michael Gwosdz, Sina Imhof, Linus Görg, Lisa Kern, Zohra Mojadeddi, Farid Müller, Ivy May Müller, Lisa Maria Otte, Dennis Paustian-Döscher, Dr. Miriam Putz, Lena Zagst, Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion

Betr.: Sanierungsfonds Hamburg 2030: Maritimes Erbe der Freien und Hansestadt Hamburg bewahren und vermitteln – Sanierung des Kettenkastens des Feuerschiffs ELBE 3 ermöglichen

Mit der Drs. 21/17931 hat die Bürgerschaft die finanzielle Unterstützung des Muse- umshafens Oevelgönne e.V. in Höhe von 920.000 Euro für die Erweiterung um ein Besucher- und Informationszentrum sowie die Sanierung des Feuerschiffs ELBE 3 und der Barkasse ALTONA beschlossen. Die Kofinanzierung der geplanten Gesamtkosten in Höhe von 2.300.000 Euro ist durch Bundesmittel (1.150.000 Euro) sowie Eigenmittel und Eigenleistungen des Museumshafens Oevelgönne e.V. (230.000 Euro) vorgesehen.

Bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen des Feuerschiffs ELBE 3 hat sich nun ein unvorhersehbarer Mehrbedarf in Höhe von 250.000 Euro ergeben. Es handelt sich dabei um Schäden am Kettenkasten (Lagerraum der Ankerkette im Vorderschiff), die erst bei den Arbeiten in der Werft festgestellt wurden. Derzeit ist die Schwimmfähigkeit des Schiffes, das noch vor Ort bei der Peters-Werft in Wewelsfleth liegt, notdürftig hergestellt. Das Schiff ist in diesem Zustand nicht fahrtüchtig und selbst unter hohen Auflagen per Sondergenehmigung nur bedingt schleppfähig. Ohne die Reparatur der Schäden am Kettenkasten kann das Schiff keine Zulassung als Traditionsschiff erhalten.

Die notwendigen Reparaturen am Kettenkasten könnten im Zuge der noch ausste- henden Dockung für die ursprünglich geplanten Maßnahmen in der Werft vorgenom- men werden. Da die Mittel für das Projekt jedoch ausgeschöpft sind, besteht eine Finanzierungslücke von 250.000 Euro. Bundesmittel sind über die erfolgte Finanzie- rung hinaus nicht verfügbar und der Museumshafens Oevelgönne e.V. kann über sei- ne bereits eingeplanten Eigenmittel hinaus, insbesondere auch aufgrund der corona- bedingten Einnahmeausfälle, keine weiteren Mittel erbringen. Falls das Feuerschiff ELBE 3 nicht wieder seetüchtig gemacht werden kann und keine Zulassung als Tradi- tionsschiff erhält, werden zukünftig auch die bisher generierten Einnahmen durch die Fahrten wegfallen, was den Museumshafen Oevelgönne e.V. in weitere finanzielle Problem bringen könnte. Um die Seetüchtigkeit dieses maritimen Denkmals der Freien und Hansestadt Hamburg wiederherzustellen und zu gewährleisten, dass das Feuerschiff wieder für touristische Fahrten genutzt werden kann, setzt sich die rot- grüne Regierungskoalition dafür ein, dass Mittel in Höhe von bis zu 250.000 Euro aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 bereitgestellt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

  1. für die dringend erforderliche Reparatur des Kettenkastens des Feuerschiffs ELBE 3 die Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maß- nahmen zu ermitteln,
  2. im Haushaltsjahr 2022 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 250.000 Euro
    1. für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ in dem Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.01 „Theater, Museen, Bibliotheken“, Kontenbereich „Kos- ten aus Transferleistungen“ beziehungsweise,
    2. für investive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Aufgabenbereich 251 „Kultur und Staatsarchiv“ aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ (Einzel- plan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,
  1. im Haushalt 2022 für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maß- nahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgrup- pe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.01 „Theater, Museen, Bibliotheken“ zu übertragen,
  2. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2022 über den Umsetzungsstand zu berichten.
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